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GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Dies ist eine Diskussion zu GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 04:02
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GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Im Falle einer GmbH-Insolvenz kommen auf den geschäftsführenden Gesellschafter einige Verluste zu, zum Beispiel:

1. seine Stammeinlage
2. seine zusätzlich gegebenen Darlehen an die GmbH
3. seine nicht ausbezahlten Gehälter in der Krise (die zugehörigen Steuern und Sozialabgaben wurden aber bezahlt)
4. Renovierungskosten an den Vermieter wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die gemieteten Geschäftsräume
5. Langfristige Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten inkl. Zinsen wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die Firmenkonten

Welche der Verluste können wann und auf welcher Rechtsgrundlage beim Finanzamt nach Beginn bzw. Abschluß der Insolvenz (erfolgreich) geltend gemacht werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 11:04
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Zitat:
1. seine Stammeinlage
§ 17 EStG

Zitat:
2. seine zusätzlich gegebenen Darlehen an die GmbH
§ 17 EStG, wenn es sich um Krisen-, Finanz- oder stehengelassene Darlehen gehandelt hat

Zitat:
3. seine nicht ausbezahlten Gehälter in der Krise (die zugehörigen Steuern und Sozialabgaben wurden aber bezahlt)
4. Renovierungskosten an den Vermieter wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die gemieteten Geschäftsräume
§ 9 EStG

Zitat:
5. Langfristige Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten inkl. Zinsen wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die Firmenkonten
§ 17 EStG

Verluste nach § 17 EStG müssen im Jahr der Entstehung des Verlustes geltend gemacht werden, auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an.

Ausgaben, die unter § 9 EStG fallen, müssen im Jahr der tatsächlichen Zahlung angegeben werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 14:11
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Das heißt also, daß ein Finanzamt alle diese Verluste anerkennen müßte?

Wann ist die Entstehung des Verlustes: Beginn oder Abschluß der Insolvenz?

Was kann man machen, wenn einer der Zeitpunkte verstrichen ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 14:40
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Zitat:
Das heißt also, daß ein Finanzamt alle diese Verluste anerkennen müßte?
Naja, immer dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind....

Zitat:
Wann ist die Entstehung des Verlustes: Beginn oder Abschluß der Insolvenz?
Frühestens bei Liquidationseröffnung, aber nur dann, wenn bereits dann feststeht, dass mit einer Rückzahlung an die Gesellschafter nicht mehr zu rechnen ist.
Spätestens bei Löschung der GmbH im Handelsregister bzw. bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht.

Zitat:
Was kann man machen, wenn einer der Zeitpunkte verstrichen ist?
Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides stellen.
Ob das dann Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten.
Das hängt vom Einzelfall ab.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 01:21
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Danke soweit für die Antworten

Was passiert eigentlich, wenn die Verluste höher sind als das Einkommen im Jahr der Löschung? Gibt es dan einen Übertrag in die Folgejahre?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 10:30
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

dann gibt es einen Verlustvortrag und einen Bescheid darüber!

M.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:29
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AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar?

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
dann gibt es einen Verlustvortrag und einen Bescheid darüber!

M.
Der aber beantragt werden muss.

Ansonsten gibt es erst einmal einen Verlustrücktrag ins Vorjahr (der Höhe nach bestimmbar).
Und wenn der nicht ausreicht, dass erst den Verlustvortrag.
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gmbh, insolvenz, steuererklärung, verlust

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