Dies ist eine Diskussion zu GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? 1. seine Stammeinlage 2. seine zusätzlich gegebenen Darlehen an die GmbH 3. seine nicht ausbezahlten Gehälter in der Krise (die zugehörigen Steuern und Sozialabgaben wurden aber bezahlt) 4. Renovierungskosten an den Vermieter wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die gemieteten Geschäftsräume 5. Langfristige Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten inkl. Zinsen wegen gesamtschuldnerischer Haftung für die Firmenkonten Welche der Verluste können wann und auf welcher Rechtsgrundlage beim Finanzamt nach Beginn bzw. Abschluß der Insolvenz (erfolgreich) geltend gemacht werden? |
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Zitat:
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Verluste nach § 17 EStG müssen im Jahr der Entstehung des Verlustes geltend gemacht werden, auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. Ausgaben, die unter § 9 EStG fallen, müssen im Jahr der tatsächlichen Zahlung angegeben werden.
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Das heißt also, daß ein Finanzamt alle diese Verluste anerkennen müßte? Wann ist die Entstehung des Verlustes: Beginn oder Abschluß der Insolvenz? Was kann man machen, wenn einer der Zeitpunkte verstrichen ist? |
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Zitat:
Zitat:
Spätestens bei Löschung der GmbH im Handelsregister bzw. bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht. Zitat:
Ob das dann Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Das hängt vom Einzelfall ab.
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Danke soweit für die Antworten ![]() Was passiert eigentlich, wenn die Verluste höher sind als das Einkommen im Jahr der Löschung? Gibt es dan einen Übertrag in die Folgejahre? |
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? dann gibt es einen Verlustvortrag und einen Bescheid darüber! M. |
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Der aber beantragt werden muss. Ansonsten gibt es erst einmal einen Verlustrücktrag ins Vorjahr (der Höhe nach bestimmbar). Und wenn der nicht ausreicht, dass erst den Verlustvortrag.
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| gmbh, insolvenz, steuererklärung, verlust |
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