Dies ist eine Diskussion zu Geschäftswagen innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Geschäftswagen Einmal angenommen 1 % wären 500 € und der Grenzsteuersatz liegt bei 40 %. Wären das dann 300 Euro an Kosten im Monat? Hinzu kommen die Fahrten zum Betrieb. Angenommen die sind einfach 60 km. Wie errechnen sich da die Kosten, die beim Angestellten hängen bleiben? Danke im voraus. Smiley Mac |
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| AW: Geschäftswagen Hallo, es wird immer der Neu-Listenpreis genommen - auch wenn AK 500,--- also 12% vom Neupreis pro Jahr! M. |
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| AW: Geschäftswagen Es gilt der Brutto-Listenpreis, als der Preis einschl. MWSt. Bei einem einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 60km kommen zu den 1% noch 1,8% hinzu, insgesamt also 2,8%. dabei gehe ich davon aus, dass der AN keine Kosten selbst trägt. Bei einem Bruttolistenpreis von 50.000€ muss der Angestellte also 1.400€ monatlich zusätzlich versteuern, was zu einer Steuerlast von 560€ bei einem Grenzsteuersatz von 40% führt. Sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten wurde, kommen auch noch Sozialabgaben hinzu. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer weiter die Pendlerpauschale für die 60km geltend machen. |
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