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Fristen bei Ratenzahlungen?

Dies ist eine Diskussion zu Fristen bei Ratenzahlungen? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 17.10.2007, 08:33
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Fristen bei Ratenzahlungen?

Hallo,


mal angenommen Herr XY hat beim FA Steuerschulden, die er in Raten abzahlen möchte und auch kann. Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum dies geschehen muss, oder ist das auch abhängig von der Höhe der Steuerschuld? Wenn ja wie lange sind die Fristen bei welcher Höhe des Betrages?
Danke im Voraus,

schokolinse
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2007, 09:02
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AW: Fristen bei Ratenzahlungen?

Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn das FA diese bewilligt hat. Wenn auf Antrag eine Bewilligung erfolgt, dann stehen die Fälligkeitsdaten der Raten im Bewilligungsbescheid, ansonsten ist Ratenzahlung unstatthaft. Voraussetzung für die Bewilligung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige nicht, oder nur unter unzumutbaren Umständen zum regulären Fälligkeitstermin zur Zahlung fähig ist.
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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