Dies ist eine Diskussion zu Freistellungsauftrag überzogen innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Freistellungsauftrag überzogen mal angenommen, Nachtmütze N hat für 2011 bei mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt und stellt nun fest, dass insgesamt 200 € zuviel beauftragt und auch ausgeschöpft worden sind. Was sollte N jetzt tun? Reicht es, das Finanzamt mit der Jahressteuererklärung zu informieren? Sollte N den zu unrecht gesparten Betrag sofort dem Finanzamt überweisen? Danke. |
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| AW: Freistellungsauftrag überzogen Am besten das FA sofort informieren und die Bereitschaft erklären, den Betrag nach Berechnung sofort nachzuzahlen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Freistellungsauftrag überzogen Unsinn!! Sofort die Freistellungsaufträge ändern auf die zulässige Verteillung! Und in 2011 für 2010 bei der ESt-Erklärung 2010 die Anlage KAP sorgfältig aussfüllen -dadurch müssen die zu wenig gezahlten Steuern ggf. nachentrichtet werden. Und ein Anschreiben ans FA, dass ab 2010 die Freistellungaufträgfe angepasst wurden! M. |
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| AW: Freistellungsauftrag überzogen Die Antwort ist hochgradig gefährlich!!! Wenn die Voraussetzung für Steuerhinterziehung vorliegen, wäre das wahrscheinlich keine wirksame Selbstanzeige... Gruß Taxadvisor |
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