Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Freistellungsauftrag überzogen

Dies ist eine Diskussion zu Freistellungsauftrag überzogen innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:44
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 52
Keine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, olanio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Freistellungsauftrag überzogen

Hallo,

mal angenommen, Nachtmütze N hat für 2011 bei mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt und stellt nun fest, dass insgesamt 200 € zuviel beauftragt und auch ausgeschöpft worden sind.

Was sollte N jetzt tun?

Reicht es, das Finanzamt mit der Jahressteuererklärung zu informieren?

Sollte N den zu unrecht gesparten Betrag sofort dem Finanzamt überweisen?

Danke.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 12:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Freistellungsauftrag überzogen

Am besten das FA sofort informieren und die Bereitschaft erklären, den Betrag nach Berechnung sofort nachzuzahlen.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 15:21
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 264
100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)  
AW: Freistellungsauftrag überzogen

Unsinn!!

Sofort die Freistellungsaufträge ändern auf die zulässige Verteillung!

Und in 2011 für 2010 bei der ESt-Erklärung 2010 die Anlage KAP sorgfältig aussfüllen -dadurch müssen die zu wenig gezahlten Steuern ggf. nachentrichtet werden. Und ein Anschreiben ans FA, dass ab 2010 die Freistellungaufträgfe angepasst wurden!

M.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 20:11
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 24
Keine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taxadvisor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Freistellungsauftrag überzogen

Die Antwort ist hochgradig gefährlich!!!
Wenn die Voraussetzung für Steuerhinterziehung vorliegen, wäre das wahrscheinlich keine wirksame Selbstanzeige...

Gruß
Taxadvisor
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vollstreckungsbescheid Frist überzogen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.07.2011 11:58
Freistellungsauftrag Wiki 15.07.2010 14:21
Dispo überzogen monatelang geduldet Bankrecht 19.06.2009 09:45
KVA überzogen/mangelhafte Ausführung/Gerichtstermin Bürgerliches Recht allgemein 29.06.2008 13:26
Konto überzogen Bankrecht 03.04.2006 16:24





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN