Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. mal angenommen jemand (Mr.X )war von Jan2011 bis Ende Juni 2011 in Deutschland freiberuflich taetig und hat dies auch beim Finanzamt angegeben. Nun arbeitet er aber seit 4.Juli 2011 in England und hat beim Finanzamt ab dem Zeitpunkt auch seine Selbststaendigkeit in Deutschland aufgegeben und wohnt nun auch seit dem nur noch in England. Nun hat Mr. X den Hinweis bekommen, da er erst in der zweiten Jahreshaelfte nach England gezogen ist, laege das Besteuerungsrecht auch in Deutschland. Desweiteren durfte er erfahren, das laut Doppelbesteuerungsgesetz die sogenannte Freistellungsmethode in Kraft treten solle, die grob besagt, das die Einkuenfte von England nicht mit angerechnet oder versteuert werden, wohl aber ein hoeher Steuersatz fuer den Verdienst in Deutschland gemaess eines Progressionsvorbehaltes angerechnet wird. Mr. X bekommt nun auf seine so schon sehr niedrigen Einnahmen von Jan2011 - Jun2011 einen super hohen Steuersatz und muesse fast schon das 10fache an Steuern zahlen. Sind dieses Hinweise soweit richtig? Was hat Mr.X fuer Moeglichkeiten so einem absurden Steuersatz rechtlich korrekt zu umgehen? Muesste Mr. X ueberhaupt die Englischen Einkuenfte der Einkommenssteuererklaerung in so einem Fall beilegen? Vielen Dank schonmal |
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| AW: Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. Zitat:
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Ohne genaue Kenntnis der Details des Falles wird man Mr. X aber wohl nicht helfen können. |
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| AW: Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. Ok, angenommen Mr. X hat ca. 10.000Euro im ersten Halbjahr 2011 in Deutschland verdient, das zweite Halbjahr war er in England tätig und hat ca. 15.000Euro verdient. Normalerweise muesste doch nun MrX nur die 10.000Euro versteuern. Zieht man hier noch den Freibetrag von grob 8000 ab, bleiben lockere 2000Euro zu versteuertes Einkommen in Deutschland übrig. Laut Doppelbesteuerungsgesetz werden nun die 15.000Euro aus England nicht angerechnet aber es wirkt sich auf einen hoeheren Steuersatz aus. So das die uebrigen 2000Euro hoeher versteuert werden. Desweiteren musste Mr.X erfahren, da ist er sich aber nicht sicher, das auch der Freibetrag floeten geht, da hier dann komischerweise doch die 15.000Euro aus England mit einfließen. Ist das so richtig? Diesen Teil versteht Mr.X nicht. Und wie kann Mr.X herausfinden wie stark der Steuersatz fuer die Deutschen Einnahmen erhoeht wird. Vielen Dank schonmal Jan |
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| AW: Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. der Freibetrag geht nicht flöten, aber der Steuersatz auf das inländische Einkommen ist aufgrubd des ausl. Einkommens höher, als wenn er das ganze Jahr weniger im Inland verdient hätte. M. |
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| AW: Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. Zunächst einmal kommt es darauf an, was hier mit "verdient" gemeint ist. Ich gehe jetzt einmal vom zu versteuernden Einkommen aus. Das ist der betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. verbleibt. Dann fällt bei einem Betrag von 25.000€ eine Einkommensteuer von 4.106€ an, d.h. 16,42%. Diese 16,42% werden jedoch nur auf die 10.000€ angewendet, so dass eine Steuerlast von 1.642€ für die in Deutschland erzielten Einnahmen anfällt. Der Grundfreibetrag von 8.004€ geht natürlich indirekt schon anteilig verloren. Mir ist auch nicht so ganz klar, warum Mr. X der Auffassung ist, dass seine im ersten Halbjahr erzielten 10.000€ niedriger besteuert werden sollen, nur weil die im zweiten Halbjahr erzielten Einnahmen im Ausland und nicht im Inland erfolgt sind. Der Progressionsvorbehalt führt zu einer Gleichbehandlung des Mr. X mit jemandem der seine Gesamteinnahmen bei ansonsten gleichen Randbedingungen in Deutschland erzielt hat. |
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| AW: Frage zu Doppelbesteuerung Deutschl. & Engl. .... in UK wird der Progr.vorbehalt übrigens nicht erfasst, so dass dadurch ja ein kleiner Vorteil gegeben ist, weil die ersten 3 Monate (April bis Juni) keine inländ. Einküfte (aus UK-Sicht) erzieht wurden. |
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