Dies ist eine Diskussion zu Festsetzungsbescheid innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Festsetzungsbescheid angenommen, jemand hat vergessen, die Steuererklärung 2010 abzugeben, und ist aufgrund von zwei Umzügen ebenfalls über die Mahnung hinweg gekommen. Man stelle sich des weiteren vor, dass an den alten Wohnsitz, der lediglich noch als zweitwohnsitz geführt wird, nun ein "Festsetzungsbescheid" zugesandt wurde, in dem ein Zwangsgeld von 150€ festgesetzt wurde. Welche Möglichkeiten hätte so eine Person bezüglich eines Einspruches dagegen? |
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| AW: Festsetzungsbescheid gar keine - bzw. Einspruch einlegen und als "Begründung" die ESt-Erklärung 2010 beifügen! Oder Zwangsgelder zahlen und irgendwann dann doch die Erklärung abgeben oder sich schätzen lassen ( wird teuer!) M. |
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| AW: Festsetzungsbescheid StB einschalten, Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass 1. mit StB Frist bis 31.12. und 2. die Behörde wegen Wohnsitzwechsel nicht zuständig sei. Gruß Taxadvisor |
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