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Festsetzungsbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Festsetzungsbescheid innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 11.11.2011, 00:40
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Festsetzungsbescheid

Hi zusammen,

angenommen, jemand hat vergessen, die Steuererklärung 2010 abzugeben, und ist aufgrund von zwei Umzügen ebenfalls über die Mahnung hinweg gekommen. Man stelle sich des weiteren vor, dass an den alten Wohnsitz, der lediglich noch als zweitwohnsitz geführt wird, nun ein "Festsetzungsbescheid" zugesandt wurde, in dem ein Zwangsgeld von 150€ festgesetzt wurde.



Welche Möglichkeiten hätte so eine Person bezüglich eines Einspruches dagegen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 12:01
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AW: Festsetzungsbescheid

gar keine - bzw. Einspruch einlegen und als "Begründung" die ESt-Erklärung 2010 beifügen! Oder Zwangsgelder zahlen und irgendwann dann doch die Erklärung abgeben oder sich schätzen lassen ( wird teuer!)

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 15:36
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AW: Festsetzungsbescheid

StB einschalten, Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass 1. mit StB Frist bis 31.12. und 2. die Behörde wegen Wohnsitzwechsel nicht zuständig sei.

Gruß
Taxadvisor
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 00:22
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AW: Festsetzungsbescheid

Wäre die Behörde auch nicht mehr zuständig, wenn die EST-Erklärung von 2010 ist, der Umzug jedoch 2011 stattgefunden hat?

Danke schon mal für die bisherigen hinweise
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