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Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Dies ist eine Diskussion zu Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 18:59
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Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Hallo!

Mal angenommen, Frau Mustermann hat eine Tochter, die seit Oktober 2010 studiert. Die Tochter ist bereits im Sommer 2008 ausgezogen und wohnt seither mit ihrem Freund zusammen. Sie verweigert Frau Mustermann jede Bestätigung ihres Studiums, sogar ihre neue Anschrift oder Telefonnummer. Dies hat sie zwar in den vergangenen Jahren auch gemacht, aber da war noch die Schule, die Frau Mustermann die Unterlagen gesendet hat. Kann, bzw. sollte Frau Mustermann gerichtlich die Herausgabe der Immatrikulationsbescheinigung erzwingen? Oder kann Frau Mustermann das Amt auffordern ihr Kopien dieser Unterlagen zuzusenden? Schließlich benötigt Frau Mustermann diese Bescheinigung nicht nur zu ihrer Information, sondern auch für die Einkommensteuererklärung.

Angenommen, Frau Mustermann würde lediglich der BAföG-Bescheid ihrer Tochter vorliegen, würde das für die Einkommensteuererklärung genügen?

Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:24
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Hallo,

bekommt denn Frau Mustermann Kindergeld und zahlt auch noch Unterhalt für die Tochter? Nur dann ist ja die Anlage KIND abzugeben mit den erwähnten Unterlagen - bzw. auch die Kindergeldkasse hat ja diese Unterlagen verlangt!

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:28
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Kindergeld bekommt Frau Mustermann nicht mehr, da die Tochter über 25 ist. Jedoch zahlt sie Unterhalt.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:29
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

wozu braucht sie dann die Studienbescheingung?

M.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:36
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Ist es nicht so, dass sie - wenn sie Ausgaben für den Unterhalt ihrer Tochter hat - dieses auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anführen kann/muss? Und somit die Frage im Raum steht, ob ihre Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt bzw. Frau Mustermann noch unterhaltspflichtig ist?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:56
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

ja, aber ohne Mithilfe der Tochter kann sie das nicht angeben - einfach mal den Unterhalt nicht zahlen und verlangen, dass das liebe Kind erst alle gefordrerten Unterlagen bringt!
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  #7 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 20:09
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

Möglicherweise gab es zwischen Mutter und Tochter eine recht komplizierte Vorgeschichte, sodass es der Tochter deshalb nicht Recht sein könnte, weiterführende Informationen über ihr Studium zu geben.

Also würde einzig der BAföG-Bescheid bzw. die Tatsache, dass die Tochter BAföG-Empfängerin ist, für die Komplettierung der Einkommensteuererklärung ausdrücklich nicht genügen?
Falls doch, so würde es beiden Seiten mögliche "Reibereien" (wie etwas das Aussetzen der Zahlung) ersparen, da ein BAföG-Bescheid der Tochter ja bereits vorliegt.
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Alt 03.05.2011, 20:54
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

warum versuchen Sie es nicht einfach!

M.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 21:40
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AW: Fehlende Immatrikulationsbescheinigung der Tochter für Einkommensteuererklärung

OK

Vielen Dank!
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