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Falsche Beratung Steuer 2011

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Beratung Steuer 2011 innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 02.01.2012, 17:06
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Falsche Beratung Steuer 2011

Hallo

jemand ist seit 4 Jahren in einem Verein zu Lohnsteuerhilfe . Diese Person hat nun gekündigt aufgrund falscher Beratung. denn obwohl alle Daten und Gehälter usw vorlagen und sich seit 4 Jahren nichts geändert hat soll er nun statt wie im 1. Quartal 2011 mündlich unter Zeugen zugesichert 0-200€ auf einmal 1600€ nachzahlen . Angeblich soll er sich bei Hr Kanzler Schröder bedanken er hätte die Gesetze so geändert für 2012 das es halt so wäre . Eine Änderung der Steuerklassen auf 4/4 statt 3/5 laut Faktorverfahren wurde nie angeboten .

ist das nun Pech oder sollte ein Steuerberater wissen was er sagt ? und kann man daraufhin kündigen fristlos oder sogar Schadensersatz fordern ?

Geändert von derDDDD (02.01.2012 um 17:30 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 10:31
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AW: Falsche Beratung Steuer 2011

Die Steuerklasse hat keinen Einfluss darauf, was man am Ende für das entsprechende Jahr tatsächlich an Steuern zahlen muss.

Ansonsten geht aus dem Beitrag nicht hervor, ob tatsächlich eine Falschberatung vorlag oder die Kündigung aus Frust erfolgte.
Eine Falschberatung kann aber nur erfolgt sein, wenn der Berater ihm bekannte Tatsachen fehlerhaft angemeldet hat und nicht, wenn er sich in der Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung vertan hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 15:38
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AW: Falsche Beratung Steuer 2011

Welcher Schaden ist denn entstanden? Wenn die Steuernachzahlung bei korrekter Beratung genauso hoch ausgefallen wäre, dann ist kein Schaden entstanden.

Durch eine Änderung der Steuerklassen kann grundsätzlich kein Schaden entstehen, da die Steuerklassen keinen Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Steuern haben. Es kann lediglich sein, dass durch andere Steuerklassen ein höherer Abzug vom Lohn entsteht, der dann zu einer niedrigeren Nachzahlung oder gar einer Erstattung führt.

Eine hohe Nachzahlung ist dabei immer der günstigere Fall für den Steuerzahler, da er dann einen Zinsvorteil erzielt. Die Empfehlung einer Steuerklassenkombination, die zu einer möglichst hohen Erstattung führt, wäre daher offensichtlich eine Falschberatung.

Einzuig der Hinweis auf Kanzler Schröder ist wohl falsch. Der Umstand, dass sich bei der Steuerklassenkombination III/V die Nachzahlungen gegenüber den Vorjahren teilweise deutlich erhöhen, ist auf Gesetze der aktuellen Regierung zurückzuführen und da auch in erster Linie darauf, dass die Lohnsteuerabzüge in Steuerklasse V neuerdings ungerechtfertigt niedrig ausfallen. Dieser falsche Hinweis begründet aber keinen Grund zur fristlosen Kündigung und schon gar keinen Anspruch auf Schadenersatz.
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