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Fahrtkosten als außergewöhnl. Belastung nachweispflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Fahrtkosten als außergewöhnl. Belastung nachweispflichtig? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 01.07.2011, 21:59
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Fahrtkosten als außergewöhnl. Belastung nachweispflichtig?

hallo, mal angenommen eine frau hat 2010 entbunden und deshalb in der steuererklärung als außergewöhnliche belastungen die fahrtkosten zu kliniken, geburtshaus, hebamme und anderen ärzten angegeben. und die fahrtkosten wären im bescheid alle gestrichen worden, da sie keinen nachweis hätte.
wie sollte sie das nachweisen? sie könnte doch nicht in jede institution gehen und sich die termine absegnen lassen (die haben sicher was besseres zu tun).
hätte sie die pflicht, das zu beweisen??
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Alt 02.07.2011, 14:48
Junior Mitglied
 
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AW: Fahrtkosten als außergewöhnl. Belastung nachweispflichtig?

Hallo,

natürlich hat der/die Stpfl. die Kosten bzw. in diesem Fall die Fahrten nachzuweisen. Dazu gibt es bei jedem Arzt oder Krankenhaus eine Bescheinigung, dass der Patient ...... am .... vor Ort war. Es gibt auch eine Sammelbescheinigung, die die Praxen ausstellen.

Diese Besch. muss schon vorgelegt werden - da könnte ja jeder irgendwelche weit entfernten Orte "aufsuchen" und so die Steuerlast drücken.
Ob das Krankenhaus oder der Arzt "etwas Besseres zu tun hat", kann auch nicht das Problem der Finanzbehörde sein. Sie wollen den Abzug, dann müssen Sie auch der Feststellungsbeweislast gerecht werden.

Gruß
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