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EU-Binnenmarkt und Bemessungsgrundlage

Dies ist eine Diskussion zu EU-Binnenmarkt und Bemessungsgrundlage innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.10.2011, 20:25
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EU-Binnenmarkt und Bemessungsgrundlage

Hallo,

ich habe eine Frage zu dem folgenden Fall:

Der ital. Unternehmer R aus Mailand bestellt beim Baumaschinenhersteller S aus Stuttgart einen Betonmischer im Wert von 1500 € netto. R verwendet beim Kauf seine ital. USt-ID-Nr. Da S die Maschine nicht vorrätig hat, bestellt er die Maschine beim Hersteller M in München zum Preis von 1200 € netto. und teilt dem R mit, das er den BEtonmischer bei M abholen kann. R holt den Betonmischer am 30.11.2009 in München ab.

Es gelten die Grundsätze der EU-Binnenmarkt-Besteuerung.

Bemessungsgrundlage?
Steuersatz?


Also die warenbewegte Lieferung ist die zwischen S und R gem. § 3 Abs. 6 S. 6 UStG. Der Ort der Lieferung ist nach $ 3 Abs. 6 S. 1 und 4 in München, da hier die Beförderung beginnt.

Ist die Lieferung dann auch in Deutschland steuerbar, aber als Ausfuhrlieferung steuerfrei nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG ??

Ist dann die ruhende Lieferung zwischen M und S die Beföderung, welche im Inland besteuert wird, weil sie in München als ausgeführt gilt nach § 3 Abs 7 S. 2 Nr. 1 UStG ????

Also Bemessungsgrundlage = 1200 €
UST = 228 € ????

Da der R ja seine UST-ID-Nr angibt, will er die Lieferung ja in ital. der Erwerbssteuer unterziehen, oder ?


Vielen Dank
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