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ErbStG bei eingetragenen Vereinen

Dies ist eine Diskussion zu ErbStG bei eingetragenen Vereinen innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 07.07.2011, 22:19
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ErbStG bei eingetragenen Vereinen

Mich interessieren folgende Fragen zur Anwendung des ErbStG auf eingetragene (rechtsfähige) nicht-gemeinnützige Vereine:

1. In einem Kommentar zum ErbStG (Meincke) steht, dass bei der Errichtung eines Familienvereins der Übergang des Vermögens der Besteuerung unterliegt. Gilt das nun auch für normale Vereine?

2. Fällt auf Mitgliedsbeiträge Schenkungssteuer an? Das müsste doch dann auch der Fall sein, oder? Sonst könnte man in der Satzung einfach festsetzen, dass bestimmte Personen bestimmte Beiträge zu entrichten haben und den Punkt 1 umgehen.

3. Was passiert eigentlich, wenn ein Verein seine Mitglieder fördert, indem Geldbeträge ausbezahlt oder Sachleistungen erbracht werden und diese Möglichkeit in der Satzung vorgesehen ist? Fällt Schenkungssteuer an? Muss der Empfänger Einkommensteuer zahlen?
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Alt 24.07.2011, 11:24
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AW: ErbStG bei eingetragenen Vereinen

Hallo,

diese Fragen sind so allgemein und ohne Zielrichtung gestellt, dass diese m.E. nicht qualifiziert beantwortet werden können. IOder soll hier eine wissenschaftliche Abhandlung geschrieben werden ?

Was für ein Ziel verfolgt der Verein ? Schon mal über Trust oder Stiftung nachgedacht ?

Und bei Steuersparmodellen (wie auch immer) besser einen StB fragen, der haftet für seine Beratung!
Gruß
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