Dies ist eine Diskussion zu Erbschaftssteuererklärung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| also, angenommen A hat geerbt, kann aber die Steuererklärung allein nicht machen. B soll ihm beim Ausfüllen der Formulare helfen. B ist allwissend und schreibt nun, um auch vor dem Finanzamt zu glänzen, seinen Namen mit Anschrift und Telefonnummer in das Kästchen wo da steht: Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung und der Anlagen hat mitgewirkt: Was würde nun passieren? Gruß piere |
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| AW: Erbschaftssteuererklärung Wenn er Glück hat, passiert nichts. Wenn er Pech hat, wird gegen ihn ein Bußgeld wegen Verstoßes gegn § 5 StBerG verhängt. Wenn B allwissend ist und sich so gut im Steuerrecht auskennt, dann hätte ihm diese Vorschrift übrigens bekannt sein müssen. Verboten ist allerdings nur die geschäftsmäßige Hilfe. Eine einmalige unentgeltliche Hilfe unter Verwandten, Nachbarn oder Freunden ist wohl kaum geschäftsmäßig. |
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