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Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk !?

Dies ist eine Diskussion zu Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk !? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 17:44
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Question Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk !?

Sohn A versucht es jetzt mal in diesem Forum :

Mal angenommen .

Sohn A (einziges Kind und Erbe von B und C ) hat von seinem Vater B 1995 ein Haus per Schenkungsvertrag( Ende 1995) -noch zu den alten Einheitswerten( nicht zu den Verkehrswerten ) geschenkt bekommen . Sinn war die Erbschaftssteuer -später zu Verkehrswerten- zu umgehen . Sohn A steht seit 1996 daher im Grundbuch als Eigentümer .Im notariellen Vertrag ist ein Nießbrauchrecht -löschbar bei Todesnachweis- und eine Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums für beide Eltern( Vater B und Mutter C ) enthalten ( als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB )Im not. Vertrag steht , das Besitz und Nutzung , die Lasten und Gefahr bei dem Haus mit Beendigung des nachbewilligten Nießbrauchrechts ( also jetzt 2011 ,weil B und C tot sind ) für Vater B und Mutter C auf Sohn A übergehen .Die ganzen Jahre bis zum Tod war Vater B der wirtschafliche Nutzer ( auch steuerlich ) , hatte also alle Mieteinnahmen und Augaben von dem Haus . A hatte nichts an Vorteilen bzw. steht nur seit 1996 als Eigentümer des Hauses im Grundbuch .

Vater B und Mutter C sind beide jetzt gestorben . Vater B 2010 ..Mutter C 2011 .

Nach einem gefundenen Schreiben von 1996 des Finanzamt und Zusendung von Unterlagen zur Bedarfswerterklärung zum Haus vor ein paar Wochen nach dem Tod vom Vater B 2010 an die Mutter C steht das FA auf dem Standpunkt , dass das Haus wegen der vertraglichen Einschränkungen , die sich aus dem Schenkungsvertrag ergeben , so gravierend sind , das der Erwerbersohn A nur in unbedeutendem Umfang Einfluß auf das Wirtschafsgut ausüben kann/konnte , und daraus folgt, das das Haus unverändert Vater B zuzurechnen ist ( bis zum Tod ) . Vater B ,selber Jurist, hatte damals nach dem Schreiben des FA nichts weiteres unternommen, da er es für nicht aussagekäftig hielt .

Was heißt das ? Es steht also im Raum , das das Haus --jetzt--erst vom Vater B auf Mutter C ...und dann von Mutter C auf Sohn A vererbt wird , incl. der anfallenden Erbschafssteuer ( in diesem Fall zweifach !!)

Sohn A hat jetzt auch einen Grundsteuerbescheid von Anfang 2011 gefunden , in dem die Mutter C als Eigentümer !! genannt wird .
Auch wurde der Mutter C nach dem Tod von Vater B eine Bedarfswerteerklärung zugeschickt , auszufüllen für das benannte Haus .

Was ist da schief gelaufen ??

Der Sinn der Schenkung war aber genau das zu vermeiden bzw. das bei Tod von B und C Sohn A auch wirtschaftlicher Eigentümer wird und keine Erbschafssteuer anfallen wird.( in diesem Fall zweimal !!)

Was kann/soll Sohn A machen ?

Sohn A sagt schon mal bedankt
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 22:45
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AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk !?

Zitat:
Was ist da schief gelaufen ??
Da wollte wohl jemand ganz schlau sein und hat es übertrieben, bzw. sich selbst ausgetrickst.

Ich halte die Auffassung des Finanzamtes für korrekt.
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