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Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Dies ist eine Diskussion zu Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 08.05.2011, 11:37
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Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Der A ist mit 40% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Anschaffungskosten für die Anteile betrugen 10.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Einlage (findet 6 Jahre nach der Anschaffung statt) besitzen Sie einen Teilwert von 12.000 Euro.
Ist es korrekt, dass sie mit dem geringerem Wert Höhe von 10.000 Euro anzusetzen sind? Ist es auch korrekt, dass sie mit dem Wert von 12.000 Euro anzusetzen sind, wenn die Beteiligung weniger als 1 % ausmachen würde?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 11:37
V.I.P.
 
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AW: Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Vielleicht kann man den Zusammenhang mal etwas näher
erläutern.

Sacheinlage/Bareinlage?
Wofür braucht man die Wertbestimmung?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 12:09
Boardneuling
 
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AW: Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Die Beteiligung gehörte vorher zum Privatbesitz des A. Nun hat er sich aber entschlossen, sie in seine Einzelunternehmung einzubringen. Sind meine oben genannte Annahmen dann richtig mit Bezug zu § 6 (1) Nr. 5 EStG?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 14:16
V.I.P.
 
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AW: Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Ja, toll.

Sioll man den gesammtzusammenhang jetzt so nacheinander
aufdröseln;
oder soll man über hellseherische Fähigkeiten verfügen?

Was für eine Kapialgeselschaft GmbHH oder AG?
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Alt 09.05.2011, 16:48
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AW: Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Es handelt sich um eine GmbH. Mehr Daten habe ich aufgrund der Übungsaufgabe leider auch nicht. Aber damit müsste doch eine Aussage zu treffen sein, ob ich den § 6 (1) Nr. 5 ESTG mit meinem Annahmen richtig erfasst habe.
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Alt 10.05.2011, 21:32
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AW: Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Da dir bisher keiner helfen konnte/wollte, habe ich mich mal schlau gemacht. Nach dem Lesen des Gesetzes vermute ich, dass deine Annahmen aus dem ersten Beitrag korrekt sind. Da ich in dem Bereich aber eher ein Laie bin, kann ich keine verbindliche Aussage treffen.
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