Dies ist eine Diskussion zu Einkommensteuerrückzahlung einbehalten innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Einkommensteuerrückzahlung einbehalten folgender Fall wäre zu lösen: Frau A. hat in den letzten Jahren aufgrund ihrer EkStErklärungen regelmässig Lohnsteuerrückzahlungen vom FA bekommen. In 2011 jedoch hat das FA nur einen kleinen Teil des Rückzahlungsbetrages von 520 Euro aus dem EkSt-Bescheid 2010 ausgezahlt, der Rest wurde einbehalten. Auf Nachfrage erklärte das FA folgendes: "Frau As Mann habe aus 1999 noch EkSt-Schulden, da Herr und Frau A. zusammen veranlagt seien, sei auch Frau A dafür haftbar." Frau A. bezieht momentan nur Leistungen nach dem SGB II. Jedenfalls ist ihr Monatseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Kann das FA trotzdem diesen Teil der Rückzahlung (ca.400 Euro) einbehalten? Ist die Sache aus dem Jahr 1999 evtl. verjährt, wenn bisher keine Vollstreckungsmassnahmen gegen Frau A. erfolgt sind? Ändert die Tatsache, dass Frau A. in den letzten Jahren nichts abgezogen wurde, etwas? Ich danke im Voraus für zahlreiche und hilfreiche Meinungen. Solengo |
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| AW: Einkommensteuerrückzahlung einbehalten Hallo, beantragen Sie einen Aufteilungsbescheid. Dann wird die Steuer auf den jeweiligen Ehepartner berechnet ud es kann nur der Teil mit der alten Steuerschuld verrechnet werden, der evtl. auf den Ehemann entfällt. Gruß |
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