Dies ist eine Diskussion zu Einkommensteuererklärung / Handwerkrechnung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Einkommensteuererklärung / Handwerkrechnung ich brauche eine Aussage zu folgender Fragestellung: Person A saniert auf eigene Kosten eine Wohnung; Person A möchte in selbige bald einziehen - die Wohnung ist jedoch Eigentum der Mutter von A; die Mutter lebt nicht in der Wohnung. Die angefallenen Handwerkerleistungen sollen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Müssen die Rechnungen nun auf den Namen von Person A ausgestellt werden, so dass A diese geltend machen kann? Oder müssen die Rechnungen auf den Namen der Mutter von A ausgestellt werden, so dass die Mutter von A sie bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen kann? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Einkommensteuererklärung / Handwerkrechnung Hallo, Handwerkerrechnungen müssen für die eigengenutzte Wohnung = eigener Haushalt sein, also nicht VOR Einzug dürfen diese Arbeiten gemacht werden! Siehe § 35a EStG. Die Mutter könnte diese nur abziehen als Instandhaltung, wenn sie die Wohnung vermietet und Einnahmen hat - dann Rechnungen auf ihren Namen! M. |
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