Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einkommenssteuererklärung - Einspruch / Termin für Rückzahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Einkommenssteuererklärung - Einspruch / Termin für Rückzahlung? innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 16:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xJTx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einkommenssteuererklärung - Einspruch / Termin für Rückzahlung?

Guten Tag,

wann ist schätzungsweise mit der Rückerstattung der zuviel eingeforderten Einkommenssteuer zu rechnen, wenn Person A einen positiven Bescheid bekommen hat (also zuviel Einkommenssteuer bezahlt hat), aber wegen bestimmten Abweichungen noch einen Einspruch einlegen möchte?
Wird der Betrag aus dem ersten Bescheid direkt nach Versand des Bescheids überwiesen oder wird mit der Überweisung abgewartet bis kein Einspruch mehr möglich ist?

Grüße
xJTx
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 21:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Einkommenssteuererklärung - Einspruch / Termin für Rückzahlung?

Der Betrag aus dem aktuellen Steuerbescheid wird sofort (einige Tage Bearbeitungszeit) trotz des erfolgten Einspruchs überwiesen. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird der Rest nach Korrektur des Steuerbescheides überwiesen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einkommenssteuererklärung, einspruch, Überweisung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einkommenssteuererklärung - Dienstreisen Steuerrecht 27.04.2011 15:27
Rückwirkende Einkommenssteuererklärung Steuerrecht 30.03.2010 17:03
400-Euro-Job bei Einkommenssteuererklärung Steuerrecht 21.01.2010 15:10
Kindesunterhalt und Einkommenssteuererklärung Familienrecht 07.09.2009 14:41
Einkommenssteuererklärung Steuerrecht 05.11.2006 22:01





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN