Dies ist eine Diskussion zu Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Im Jahre 2003 hat ein Elternehepaar A+B ein Haus gekauft und wurde von diesem Paar zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Jahre 2008 starb "B". Die Kinder C+D erbten ein Teil des Hauses. Die Kinder nutzten das Haus nicht zu eigenen Wohnzwecken, sie wohnten nämlich nie darin. Das Haus wurde nach dem Tod von "B" im Jahre 2008 verkauft (der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf beträgt also weniger als 10 Jahre). Verkaufserlös 100''000 Eur. Kinder C+D bekamen durch den Hausverkauf ihr ererbten Anteil ausbezahlt. Frage: wird in der Einkommenssteuer der erbenden Kinder C+D ihr Anteil am Verkaufserlös des Hauses besteuert? Grüße. M. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Nein, da nicht vermietet.
__________________ Bewerten Sie mich ruhig positiv, wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat. Das erhöht meine Antwortbereitschaft |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Egal ob vermietet oder leer gestanden. Wenn die Kinder nicht in den letzten 2 Jahren selbst dort gewohnt haben, fällt Spekulationssteuer an. Zugrundegelegt wird die Differenz des Einkaufspreises der Erblasser und dem jetzigen Verkaufspreis! |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Danke für die schnelle und an sich erfreuliche Antwort. Es war in der Tat nie vermietet. Aber ist diese Tatsache für die Kinder unerheblich, wie es vor der Erbschaft genutzt wurde? Problematischer ist es doch, dass die Kinder es nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzten. Bitte um Aufklärung. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Zitat:
Der Einkaufspreis des Elternehepaars im Jahre 2003 war um ca. 10'000 Euro niedrieger als der Verkaufspreis im Jahre 2008 Zusätzlich entstanden dem Elternehepaar weitere Anschaffungskosten und sowie Reperaturen die Ebenfalls mehr als 10'000 Euro betragen. Also insgesamt ein Minus von > 20'000 Euro! Nebenfrage: was bedeudetet eigentlich § 23 EStG Abs 1. folgender Satz? Bei unentgeltlichem Erwerb (z.b. Erbschaft) ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses die Antwort von schielu ist falsch! M. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Zitat:
Zitat:
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Zitat:
Nach §23 ESTG kann eine Immobilie steuerfrei verkauft werden, wenn sie zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde ODER im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses @schielu Meist ist es hilfreich, wenn man einen § komplett liest, nicht nur den ersten Absatz. Nachdem die Kinder ihren Anteil unentgeltlich erworben haben, übernehmen sie sozusagen den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers. |
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| AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses Zitat:
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