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Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Dies ist eine Diskussion zu Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 11:20
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Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Hallo! habe folgendes Fallbeispiel:

Im Jahre 2003 hat ein Elternehepaar A+B ein Haus gekauft und wurde von diesem Paar zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Jahre 2008 starb "B".

Die Kinder C+D erbten ein Teil des Hauses. Die Kinder nutzten das Haus nicht zu eigenen Wohnzwecken, sie wohnten nämlich nie darin.

Das Haus wurde nach dem Tod von "B" im Jahre 2008 verkauft (der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf beträgt also weniger als 10 Jahre).
Verkaufserlös 100''000 Eur. Kinder C+D bekamen durch den Hausverkauf ihr ererbten Anteil ausbezahlt.


Frage: wird in der Einkommenssteuer der erbenden Kinder C+D ihr Anteil am Verkaufserlös des Hauses besteuert?

Grüße.
M.
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Alt 18.05.2009, 11:24
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Nein, da nicht vermietet.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 11:46
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Egal ob vermietet oder leer gestanden. Wenn die Kinder nicht in den letzten 2 Jahren selbst dort gewohnt haben, fällt Spekulationssteuer an. Zugrundegelegt wird die Differenz des Einkaufspreises der Erblasser und dem jetzigen Verkaufspreis!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 11:53
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Danke für die schnelle und an sich erfreuliche Antwort.
Es war in der Tat nie vermietet. Aber ist diese Tatsache für die Kinder unerheblich, wie es vor der Erbschaft genutzt wurde?
Problematischer ist es doch, dass die Kinder es nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzten.

Bitte um Aufklärung.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 12:42
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Zitat:
Zitat von schielu
Egal ob vermietet oder leer gestanden. Wenn die Kinder nicht in den letzten 2 Jahren selbst dort gewohnt haben, fällt Spekulationssteuer an. Zugrundegelegt wird die Differenz des Einkaufspreises der Erblasser und dem jetzigen Verkaufspreis!


Der Einkaufspreis des Elternehepaars im Jahre 2003 war um ca. 10'000 Euro niedrieger als der Verkaufspreis im Jahre 2008
Zusätzlich entstanden dem Elternehepaar weitere Anschaffungskosten und sowie Reperaturen die Ebenfalls mehr als 10'000 Euro betragen.
Also insgesamt ein Minus von > 20'000 Euro!



Nebenfrage: was bedeudetet eigentlich § 23 EStG Abs 1. folgender Satz?
Bei unentgeltlichem Erwerb (z.b. Erbschaft) ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 12:50
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

die Antwort von schielu ist falsch!

M.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 13:33
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Zitat:
Zitat von mark.ka
Der Einkaufspreis des Elternehepaars im Jahre 2003 war um ca. 10'000 Euro niedrieger als der Verkaufspreis im Jahre 2008
Zusätzlich entstanden dem Elternehepaar weitere Anschaffungskosten und sowie Reperaturen die Ebenfalls mehr als 10'000 Euro betragen.
Also insgesamt ein Minus von > 20'000 Euro!
Das wird bei der Bemessung der Spekulationssteuer berücksichtigt!
Zitat:
Nebenfrage: was bedeudetet eigentlich § 23 EStG Abs 1. folgender Satz?
Bei unentgeltlichem Erwerb (z.b. Erbschaft) ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.
Dass die Erben so gesehen werden wie wenn sie bereits von Anfang an Eigentümer gwesen wären.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 13:45
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Zitat:
Zitat von Margarete
die Antwort von schielu ist falsch!
Wieso das?
Nach §23 ESTG kann eine Immobilie steuerfrei verkauft werden, wenn sie zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde ODER im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 17:44
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

@schielu
Meist ist es hilfreich, wenn man einen § komplett liest, nicht nur den ersten Absatz.
Nachdem die Kinder ihren Anteil unentgeltlich erworben haben, übernehmen sie sozusagen den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.05.2009, 10:35
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AW: Einkommenssteuer bei Verkauf eines geerbten Hauses

Zitat:
Zitat von *Clematis*
übernehmen sie sozusagen den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers.
Richtig, das habe ich sogar selber so geschrieben. Was mir "durchgegangen" war, ist, dass der Verkauf bereits 2008 also im Todesjahr von B, erfolgte, sorry!
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