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Eigenheim Zulage Rückzahlung

Dies ist eine Diskussion zu Eigenheim Zulage Rückzahlung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 17.01.2012, 13:12
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Eigenheim Zulage Rückzahlung

Hallo Zusammen,

mal angenommen, zwei Personen (Person A und B) haben gemeinsam ein Eigenheim gekauft und es sich zur Hälfte aufgeteilt, wobei jeder davon eine Eigenheims Zulage bezieht. Person B zieht nach einem Jahr aus, ändert aber die Adresse beim Finanzamt nicht und bekommt trotzdem weiter die Eigenheims Zulage.
Person B ging davon aus, das die Eigenheims Zulage bis zu ihrem ablaufsende trotzdem weiter gezahlt wird.
Aber mal angenommen Person B gibt die neue Adresse erst nach 5 Jahren an. Person B muss die Steuererklärung laut Aufforderung für 3 Jahre rückwirkend machen. Gleichzeitig aber dann eine Rückzahlung der Eigenheimzulage eingefordert wird, der letzten 3 Jahre, aber die Adresse erst im 5. Jahr geändert wurde.
Person A bezieht des weiteren ganz normal die Eigenheimzulage, da das gemeinsame Eigenheim von Person A noch zur Eigennutzung genutzt wird.
Person B hat keinerlei Mieteinnahmen von Person A und auch nicht von anderen Personen und zahlt nach wie vor in den Bausparer für dieses Eigenheim ein. Sollte Person B die Eigenheims Zulage von dem Jahr zurückzahlen wo die Adresse geändert wurde oder die von den letzten 3 Jahren, auf der anderen Seite müsste Person B ja die Eigenheim Zulage von 5 Jahren zurückzahlen!?
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Alt 17.01.2012, 17:56
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Zitat:
Zitat von Tommy49 Beitrag anzeigen
mal angenommen, zwei Personen (Person A und B) haben gemeinsam ein Eigenheim gekauft und es sich zur Hälfte aufgeteilt, wobei jeder davon eine Eigenheims Zulage bezieht. Person B zieht nach einem Jahr aus, ändert aber die Adresse beim Finanzamt nicht und bekommt trotzdem weiter die Eigenheims Zulage.
Person B ging davon aus, das die Eigenheims Zulage bis zu ihrem ablaufsende trotzdem weiter gezahlt wird.
Wie kommt B denn darauf?

Person B hat keinerlei Mieteinnahmen von Person A und auch nicht von anderen Personen und zahlt nach wie vor in den Bausparer für dieses Eigenheim ein.
Tja - wenn A kein Angehöriger von B ist, sieht es schlecht aus...

Da B immer noch die Hälfte des Hauses gehört, verstehe ich auch nicht ganz, warum A keine (anteilige) Miete zahlt.

Vllt. kann der TE diesen fiktiven Fall etwas genauer schildern.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 03:19
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Nehmen wir mal an, das Person B mit Person A verheiratet war, Person A lebt aber weiterhin in dem gekauften Eigenheim. Person A zahlt weiter die laufenden Kredite, wo Person A unterstützung von Person B bekommt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 08:06
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Zitat:
Zitat von Tommy49 Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, das Person B mit Person A verheiratet war,
Dann steht B die Eigenheimzulage bis zur Scheidung zu, da er vorher sein Eigentum einem Angehörigen unentgeltlich überlassen hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:39
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Nehmen wir an, das Person B von Person A seit 2010 geschieden ist, Person B seit 2007 nicht mehr das gemeinsame Eigenheim nutzt, aber Person B die Eigenheimzulage von 2009 bis 2011 zurück zahlen muss, laut Finanzamt.
Somit sollte Person B die Eigenheimzulage nur von 2010 und 2011 zahlen müssen?
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Alt 21.01.2012, 11:11
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Zitat:
Zitat von Tommy49 Beitrag anzeigen
Somit sollte Person B die Eigenheimzulage nur von 2010 und 2011 zahlen müssen?
So würde ich das sehen, ja.

Mit welcher Begründung fordert denn das FA die Zulage für 2009 zurück?
B sollte einfach darlegen, dass das Haus 2009 unentgeltlich an den (Noch-)Ehepartner überlassen wurde und um Prüfung bitten.

Viel Erfolg!
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:12
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Mal angenommen, das FA gibt als Grund für die Rückzahlung der Eigenheimzulage folgendes an:
Die Festsetzung der Eigenheimzulage wird aufgehoben, weil die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Von Person B.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 09:17
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AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung

Zitat:
Zitat von Tommy49 Beitrag anzeigen
Mal angenommen, das FA gibt als Grund für die Rückzahlung der Eigenheimzulage folgendes an:
Die Festsetzung der Eigenheimzulage wird aufgehoben, weil die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Von Person B.
Ich gebe zu, dass ich die alleraktuellsten Bedingungen zur Eigenheimzulage nicht kenne - aber nach den Bestimmungen von 2005 war es auf jeden Fall noch so, dass auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gefördert wurde!
Person X hat 2005 zusammen mit ihren Eltern ein Haus zu je 1/2-Anteil erworben und diesen Anteil ihren Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen, wofür X von Anfang an die Zulage erhalten hat und noch erhält.

Also einfach mal einwenden, dass in 2009 das Eigentum unentgeltlich an die Ehefrau überlassen wurde.
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