Dies ist eine Diskussion zu Eigenheim Zulage Rückzahlung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Eigenheim Zulage Rückzahlung mal angenommen, zwei Personen (Person A und B) haben gemeinsam ein Eigenheim gekauft und es sich zur Hälfte aufgeteilt, wobei jeder davon eine Eigenheims Zulage bezieht. Person B zieht nach einem Jahr aus, ändert aber die Adresse beim Finanzamt nicht und bekommt trotzdem weiter die Eigenheims Zulage. Person B ging davon aus, das die Eigenheims Zulage bis zu ihrem ablaufsende trotzdem weiter gezahlt wird. Aber mal angenommen Person B gibt die neue Adresse erst nach 5 Jahren an. Person B muss die Steuererklärung laut Aufforderung für 3 Jahre rückwirkend machen. Gleichzeitig aber dann eine Rückzahlung der Eigenheimzulage eingefordert wird, der letzten 3 Jahre, aber die Adresse erst im 5. Jahr geändert wurde. Person A bezieht des weiteren ganz normal die Eigenheimzulage, da das gemeinsame Eigenheim von Person A noch zur Eigennutzung genutzt wird. Person B hat keinerlei Mieteinnahmen von Person A und auch nicht von anderen Personen und zahlt nach wie vor in den Bausparer für dieses Eigenheim ein. Sollte Person B die Eigenheims Zulage von dem Jahr zurückzahlen wo die Adresse geändert wurde oder die von den letzten 3 Jahren, auf der anderen Seite müsste Person B ja die Eigenheim Zulage von 5 Jahren zurückzahlen!? |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Zitat:
Da B immer noch die Hälfte des Hauses gehört, verstehe ich auch nicht ganz, warum A keine (anteilige) Miete zahlt. Vllt. kann der TE diesen fiktiven Fall etwas genauer schildern. |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Nehmen wir mal an, das Person B mit Person A verheiratet war, Person A lebt aber weiterhin in dem gekauften Eigenheim. Person A zahlt weiter die laufenden Kredite, wo Person A unterstützung von Person B bekommt. |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Zitat:
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Nehmen wir an, das Person B von Person A seit 2010 geschieden ist, Person B seit 2007 nicht mehr das gemeinsame Eigenheim nutzt, aber Person B die Eigenheimzulage von 2009 bis 2011 zurück zahlen muss, laut Finanzamt. Somit sollte Person B die Eigenheimzulage nur von 2010 und 2011 zahlen müssen? |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Zitat:
Mit welcher Begründung fordert denn das FA die Zulage für 2009 zurück? B sollte einfach darlegen, dass das Haus 2009 unentgeltlich an den (Noch-)Ehepartner überlassen wurde und um Prüfung bitten. Viel Erfolg! |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Mal angenommen, das FA gibt als Grund für die Rückzahlung der Eigenheimzulage folgendes an: Die Festsetzung der Eigenheimzulage wird aufgehoben, weil die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Von Person B. |
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| AW: Eigenheim Zulage Rückzahlung Zitat:
Person X hat 2005 zusammen mit ihren Eltern ein Haus zu je 1/2-Anteil erworben und diesen Anteil ihren Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen, wofür X von Anfang an die Zulage erhalten hat und noch erhält. ![]() Also einfach mal einwenden, dass in 2009 das Eigentum unentgeltlich an die Ehefrau überlassen wurde. |
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