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Eigene virtuelle Währung auf Webseite?

Dies ist eine Diskussion zu Eigene virtuelle Währung auf Webseite? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 15.01.2012, 19:12
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Eigene virtuelle Währung auf Webseite?

Hallo.

Nehmen wir mal an,

Person A hat eine gewerbliche Webseite, auf der er seinen Kunden die Möglichkeit gibt, durch Prepaid Karten (Ukash, Wallie, Paysafecard) über die API Schnittstelle eines Finanzdienstleisters eine eigene E Währung zu kaufen. Beim Kauf werden 10% Gebühr durch den Webseiten Anbieter einbehalten und ist somit sein Gewinn.

Mit der Virtuellen E Währung, die der Kunde nun auf seinem Account auf der Webseite von Person A hat, kann dieser nun virtuelle Waren von anderen Personen (Privatpersonen) kaufen, die diese dort anbieten.

Nach dem Kauf bekommt der Verkäufer der virtuellen Güter nun den Kaufpreis in der Webseiteninternen E Währung auf seinem Account gutgeschrieben und der Käufer bekommt den virtuellen Gegenstand.

Nach diesem Prozess kann der Verkäufer nun die virtuelle Währung wieder an Person A (den Webseitenbetreiber) verkaufen und bekommt sein Geld auf sein Bankkonto überwiesen.

Es ist somit ein Kaufvertrag zwischen den beiden Personen entstanden, bei welchem Person A mit seiner Webseite als Mittelmann agierte.

Es ist so eine Art Treuhandservice, den Person A mit seiner Webseite betreibt.

Da aber 19% Umsatzsteuer erhoben wird, macht Person A theoretisch ja Verlust, da nur 10% Gewinn bei den Einzahlungen gemacht wird.

Nun meine Frage.

Wie könnte Person A diesen Service betreiben, um keinen Verlust zu machen, wenn es um die Zahlung der Steuern geht?

Spenden?

Keine 10% Gebühr bei Kauf der virtuellen Währung durch den Kunden?

Auf die virtuelle Währung verzichten und somit nicht den Kauf der Währung anbieten, sondern dem Kunden anbieten, seine Einzahlung nur zu verwalten und sein aktuelles Guthaben symbolisch in Echtgeld in seinem Account anzeigen lassen?

Wie ist da die allgemeine Rechtslage?

Danke für eure Antworten.
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