Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Haushaltsführung? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Doppelte Haushaltsführung? ich bräuchte Eure Hilfe für den folgenden fiktiven Fall: Person A nimmt einen neuen Job in der Stadt S an, die 200 km von seinem derzeitigen Wohnort W entfernt ist. In den ersten Monaten wohnt A mietfrei bei Verwandten in der Stadt T, welche ca. 20 km von A's neuem Arbeitgeber entfernt wohnen. Die Familie von A wohnt weiterhin in der Stadt W. Nun meine Fragen: Kann A steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen obwohl A 1. mietfrei bei Verwandten wohnt und 2. sich der mögliche doppelte Haushalt nicht in der Stadt S (Sitz des neuen Arbeitgebers), sondern in der Nachbarstadt T befindet? Könnte A eine Entfernungspauschale für den Weg von T nach S geltend machen? Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch die oben angeführten Fragen beantworten könnte. Des Weiteren würde mich auch die Antwort auf folgende Frage interessieren: Angenommen A möchte keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, sondern lediglich die Entfernungspauschale für den Weg von W nach S (angenommen A fährt jedes Wochenende sowie einmal innerhalb der Woche nach W). Wäre dies steuerlich möglich? VIELEN DANK IM VORAUS! |
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| AW: Doppelte Haushaltsführung? zu 1.: Ja, aber er kann nur die am Arbeitsort tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen zu 2.: Das ist unproblematisch. Es reicht, dass er in der Nähe des Arbeitgebers wohnt. |
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| AW: Doppelte Haushaltsführung? Hallo! Doppelte Haushaltsführung ist dann möglich, wenn es sich um einen eigenständigen Hausstand handelt. So wie sich der Fall darstellt, wäre das mietfreie Wohnen bei Verwandten nicht möglich. Somit sind keine Kosten i.R.d der DHH möglich. VG w3surfer |
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