Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Doppelbesteuerung

Dies ist eine Diskussion zu Doppelbesteuerung innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 12:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2004
Beiträge: 10
Keine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doncarlos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Doppelbesteuerung

Hallo

ich bin mir wegen des Wortlautes des DBA mit Spanien nicht sicher was exakt die Rechtslage ist.
Das DBA sagt:

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen
(einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im an-
deren Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.

Was bedeutet "können im anderen Staat besteuert werden?"
Muss oder kann? Wie ist die Lage?

Danke im Voraus

Doncarlos
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 20:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 41
Keine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jochen738 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelbesteuerung

Die Formulierung bedeutet, dass der Belegenheitsstaat (der Staat, in dem das Vermögen ist), dieses und die Erträge daraus besteuern darf.

Ein DBA weist nur immer einem der beteiligten Staaten das Besteuerungsrecht zu, ob er es besteuert, richtet sich dann nach dem nationalen Steuerrecht.

Allerdings bietet das DBA mit Spanien noch die Besonderheit, dass Deutschland in Spanien belegenes unbew. Vermögen und die Erträge daraus zusätzlich zu Spanien besteuern darf (mit Ausnahme: Vermögen gehört zu einer span. Betriebsstätte), in diesen Fällen muss Deutschland aber die spanische Steuer auf seine Steuer anrechnen (Art. 23 (1) DBA-Spanien)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Doppelbesteuerung Russland Steuerrecht 12.01.2010 17:35
Beseitigung der Doppelbesteuerung bei nachträglich aufgedeckter Gewinnausschüttung Nachrichten: Recht & Gesetz 18.07.2006 09:02





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN