Dies ist eine Diskussion zu Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? folgender Fall: Der A wohnt und arbeitet seit über 5 Jahren im EU-Ausland. Der A hat seinen Hauptwohnsitz in diesem EU-Staat und ist somit dort auch uneingeschränkt steuerpflichtig? Der A hat keinerlei wirtschaftlichen Bezug mehr zu Deutschland (keinen Zweitwohnsitz oder Häuser, Wohnungen etc.) Ist der A dazu verpflichtet 1. die Steuererklärungen und Steuerbescheide, die er im Wohnsitz-EU-Staat abgegeben bzw. bekommen hat, aufzuheben? wie lange? 2. darf das deutsche Finanzamt, wenn der A irgendwann wieder nach Deutschland zurückkehren sollte, diese gegenbenfalls zur Überprüfung/Einsicht anfordern? welchen Zeitrahmen? und wozu überhaupt? Geändert von caroline80 (11.07.2011 um 18:37 Uhr). |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? hat keiner einen Rat? |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Hallo, grundsätzlich hat das deutsche Finanzamt kein Recht, ausländische Steuererklärungen oder Bescheide anzufordern, wenn in Dtl. keine steuerlichen Verpflichtungen vorliegen. Dass sie es doch manchmal versuchen, hängt damit zusammen, dass die Finanzämter glauben, sich über die Abgabenordnung stellen zu können. Inwieweit und für wie lange eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der ausl. Steuererkl. bzw. -bescheide im Ausland besteht, hängt von dem ausl. Staat ab und nicht von Dtl. Dieses muss dort abgefragt werden. Aus meinen Erfahrungen mit dem engl. IRS ist es nur wichtig, die Statements (Bescheide / Abrechnungen) aufzubewahren. Und sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Ich genieße den Winter, der erheblich besser ist als der Sommer in Dtl...... ![]() Gruß |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? danke für die Antwort. Ich habe sie erst heute gelesen, weil ich glaubte, dass mir keiner mehr antworten wird. Eine Sache wurde noch nicht beantwortet. Wie ist das denn, wenn ich in 10 Jahren zurückkehre nach Deutschland. Darf dann das dt. Finanzamt die Steuerbescheide aus den zurückliegenden xx Jahren aus dem anderen EU Staat zur Einsicht verlangen? irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass man die Steuerbescheide der letzten 4 Jahre aufbewahren müsse? |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Zitat:
Da es sich hier um einen Fall des internationalen Steuerrechts handelt, bei dem jedes kleines Detail wichtig sein kann, ist die Frage in einem Forum schwer zu beantworten, so dass ich nicht nicht so weit aus dem Fenster lehnen würde wie @Germantax. |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Zitat:
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Stark vereinfacht gesagt besteht für einen Deutschen noch 10 Jahre lang grundsätzlich Steuerpflicht in Deutschland, wenn er seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Auch auf anderer Grundlage kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen, auch wenn man gar keinen Wohnsitz hier hat. Insofern ist die Anforderung ausländischer Steuererklärungen nicht grundsätzlich unzulässig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? und wozu gibt es dann diese Abkommen mit anderen Ländern zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen? |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Zitat:
Die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens setzt logischerweise voraus, daß die beteiligten Finanzbehörden wissen, was der Steuerpflichtige im jeweils anderen Staat gezahlt hat bzw. zu zahlen hätte. Davon abgesehen, noch mal, erlischt die Steuerpflicht in Deutschland keineswegs in dem Augenblick, wo man das Land "dauerhaft verlässt". (Und ob man es überhaupt wirklich dauerhaft verlassen hat, lässt sich ohnehin erst nach Ablauf eines längeren Zeitraumes feststellen. Logisch, oder? "Ich bin gestern nach Monaco ausgewandert, Herr Finanzbeamter!" sagt ja nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht nächsten Monat wieder zurück wandert.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf das Finanzamt ausländische Steuererklärungen anfordern? Zitat:
Geändert von caroline80 (04.10.2011 um 22:05 Uhr). |
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