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Buchführungspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Buchführungspflicht? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 10:46
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Buchführungspflicht?

Hallo,
wenn man freiberuflicher Dienstleister ist und nicht mehr als 18000 im Jahr Brutto einnimmt, besteht dann
eine gesetzliche Buchführungsplficht?

gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 12:35
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AW: Buchführungspflicht?

was ist ein "freiberuflicher Dienstleister"?

mE ist z.B. ein Rechtsanwalt oder Steuerberater darunter zu verstehen!

Steuerlich ist das ein freiber Beruf, der nicht buchführungspflichtig ist, wenn er nicht freiwillig dies will.

Also: Beruf angeben -dann sehen wir weiter!

E.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 13:08
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AW: Buchführungspflicht?

Freibruflicher Trompetenlehrer (nicht berufsvorbereitend)

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 14:08
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AW: Buchführungspflicht?

also Lehrer: das ist eine selbständige Tätgkeit, die als EÜR erfasst werden kann - auch wenn über 17.500,--.

Sie sollten sich evtl. im Erstjahr mal beraten lassen, damit nichts schief läuft. Ist das der Hauptberuf, von dem Sie leben können oder gibt es noch eine Haupttätigkeit?

M.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 14:24
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AW: Buchführungspflicht?

@margarete
bitte forenregeln einhalten.

zum thema:
nicht mal gewerbetreibende/kaufleute brauchen bei 18.000euro ne buchfürhung (siehe § 241a hgb). da werden freiberufler wohl erst recht keine brauchen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 16:29
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AW: Buchführungspflicht?

Dann reicht eine Einnahme/Überschussrechnung, nehme ich an.
Muss das die einzelnen Schüler beinhalten? 2.2.2011 Schüler 1 50,- 3.3.2011 Schüler 2 50,-...
oder reicht eine Jahresbilanz, sowie die EÜR für das Finanzamt?
Ich frage in Bezug auf Betriebsprüfung.
Dies gilt als Hauptberuf.
mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 12:32
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AW: Buchführungspflicht?

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
also Lehrer: das ist eine selbständige Tätgkeit, die als EÜR erfasst werden kann - auch wenn über 17.500,--.

M.
Hab hier meine Zweifel, ob Lehrer grundsätzlich als selbständige Tätigkeit einzustufen ist. Hier hängt es von der Ausbildung ab, ob dieser selbständig oder Freiberufler ist. Als Freiberufler muss er dann keine doppelte Buchführung machen.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 11:41
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AW: Buchführungspflicht?

Hallo, ich habe gerade gesehen, dass sich durch das BilMoG da eine Vereinfachung ergeben hat (https://www.wiwiweb.de/buchfuehrung/...delsrecht.html).

Ist das bei deinem Fall nicht auch relevant? Oder regelt der § 241a HGB etwas anderes?

Ich muss gestehen, dass ich da nicht ganz so fit drin bin ;-)

vg Micha
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  #9 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 14:31
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AW: Buchführungspflicht?

Hallo,

natürlich gibt es hier keine Buchführungspflicht, die ja bedeutet, dass man bilanziert! Freiwillig kann das jeder machen!

Aber man darf auch nicht von "Jahresbilanz" sprechen, wenn man eine EÜR macht!!!

Die Einnahmen sollten so aufschlüsselbar sein, dass man auch nach Jahren noch nachvollziehen kann, wie sie sich zusammen setzen. In der EÜR für das Finanzamt genügt dann eine Summe. Alles andere muss genauso nachprüfbar sein - aber zu Abgabe der Steuererklärung genügt zunächst die EÜR!

M.
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