Dies ist eine Diskussion zu Berufseinstieg innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Berufseinstieg folgender Sachverhalt: - Student S hat vom Januar 2011 bis Juni 2011 als Kleinunternehmer mit Steuernummer für die Agentur A insgesamt 1.500 EUR netto verdient - Tagessatz 100 EUR netto. Alle Auslagen werden von der Agentur A übernommen, sodass nur geringfügig Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auszug aus der Rechnung: "Ich bin Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG und somit nicht Umsatzsteuerpflichtig." - Ab November 2011 wird Student S sein erstes Arbeitsverhältnis eingehen und für die letzten zwei Monate des Jahres rund 8.000 EUR brutto verdienen. - Von Juli 2011 bis Oktober 2011 hat Student S die Möglichkeit weiterhin freiberuflich für die Agentur A zu arbeiten und ca. 3000 EUR zu verdienen. Allerdings befürchtet er, dass erhebliche Steuernachzahlung auf ihn zukommen, da der Freibetrag von 8.004 EUR überschritten sein wird. - Agentur A ist bereit die Umsatzsteuer in Zukunft zu übernehmen, sodass Student S weiterhin einen netto Tagessatz von 100 EUR erhalten würde. Fragen - Welche Steuern muss Student S für seine Verdienste von Januar bis Juni 2011 (ca. 1.500 EUR) und von Juli bis Oktober 2011 (ca. 3.000 EUR) entrichten. - Was muss auf den Rechnungen in Zukunft stehen, damit die Umsatzsteuer in Zukunft von der Agentur A übernommen wird. - Muss Student S für die Rechnungen von Januar bis Juni 2011 die Umsatzsteuer übernehmen und wenn ja, wie hoch fallen diese ungefähr aus. - Muss Student S das Kindergeld für 2011 komplett zurückzahlen. - Student S ist bis Oktober 2011 familienversichert, muss er sich er ab November 2011 selbst versichern oder muss er rückwirkend für das gesamt Kalenderjahr Versicherungsbeiträge zahlen, da er den Freibetrag überschritten hat? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!!!!!! Beste Grüße |
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| AW: Berufseinstieg Zitat:
Insgesmt ergibt das einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 11.580€. Davon geht die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Arbeitslosenverischerung ab. Weitere Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen können bis zur Höchstgrenze von 1.900€ abgezogen werden. Außerdem kann zusätzlich die Rentenversicherung (AN-Anteil) zu 40% geltend gemacht werden. Daneben können noch Studienkosten bis zu einer Höhe von 4.000€ geltend geacht werden. Zu berücksichtigen ist dann noch, dass vom Arbeitslohn eine Lohnsteuer von >1.500€ abgezogen wird. Insgesamt ist daher nicht von einer Steuernachzahlung auszugehen. Selbst wenn man nur geringe Abzüge hat und das zu versteuernde Einkommen 10.000€ beträgt, dann fallen dafür 315€ Steuern an. In dem Fall würden also 1.185€ erstattet, da ja schon Abzüge in Höhe von 1.500€ vorgenommen wurden. Wenn Du allerdings im nächsten Jahr dann ein Einkommen von ca. 50.000€ aus nichtselbständiger Arbeit hast, dann fallen auf Zusatzeinkünfte tatsächlich erhebliche Steuern an. Die kann man dann durchaus mit ca. 40% auf den Zusatzgewinn veranschlagen. Damit netto 100€ übrigbleiben müsste die Agentur ihm ab 2012 also brutto ca. 170€ zahlen. Zitat:
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