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Berufsbekleidung

Dies ist eine Diskussion zu Berufsbekleidung innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 15:29
Boardneuling
 
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Berufsbekleidung

Hallo Freunde des Rechts.

Mich wundert, dass es zu diesem Thema noch keine Präzedenzfälle gibt (zumindest habe ich keine gefunden).
Seit Jahren hat sich in der Berufswelt allein schon eine zunehmende Berater Industrie etabliert. Während in den Büros ausgenommen Banken/Versicherungen im Kundenverkehr das Erscheinungsbild immer legerer wird, gehört es bei externen Berater egak ob für Software, Hardware, Strategie etc.. immer noch dazu sein professionelles Auftreten durch einen Anzug oder zumindest eine Kombination zu unterstreichen. In der Freizeit trägt jedoch kaum noch jemand sowas.

Bei den Finanzämtern heißt es allerdings nach wie vor, dass Anschaffungskosten für diese Kleidung nicht steuerlich anerkannt werden können, weil man damit ja auch privat gut ausssieht und den Anzug ja auch zu Opas Geburtstag tragen kann, sofern nich gerade eine Firmenlogo drauf ist.

Allenfalls Reinigungskosten und Schneiderkosten werden mittlerweile anerkannt, wenn man sic einen Beleg über Reinigung/ Reperatur von "Berusfsbeckleidung" ausstellen lässst.

Müsste hier nicht ein Umdenken geschehen ?

Gibt es entsprechende Präzedenzfälle? Das betrifft doch auch direk die Heerscharen von Steuerberatern und gerade die müssten sich ja damit auskennen.

Gruß

Robbi
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 15:37
V.I.P.
 
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AW: Berufsbekleidung

Zitat:
Zitat von Robbi3 Beitrag anzeigen
Müsste hier nicht ein Umdenken geschehen ?
In welche Richtung? Dass man sich teure Anzüge kaufen kann und sagen kann "die brauche ich für meinen Beruf"?

Berufskleidung ist solche Kleidung, die ausschließlich im Beruf getragen werden kann. Das ist nun bei Anzügen selten der Fall.
Zitat:
Das betrifft doch auch direk die Heerscharen von Steuerberatern und gerade die müssten sich ja damit auskennen.
Steuerberater im feinen Zwirn? Sehe ich selten.

Man könnte auch böse sein und sagen: der Staat subventioniert hier die berufliche Tätigkeit. Das könnte man gut und gerne abschaffen und die Last dem Arbeitgeber auferlegen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 15:53
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AW: Berufsbekleidung

Ich habe schon Arbeitsverträge von Beratern gesehen, in denen "ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild" als Arbeitnehmerpflicht aufgeführt wurde, sowie der Passus "Bei mehrtägigen Aufenthalten bei Kunden ist das tägliche Wechseln der Kleidung Pflicht".
In sofern kann man mit der Kopie des Arbeitsvertrages durchaus nachweisen, dass der edle Zwirn als Arbeitskleidung benötigt wird.

Ist man freiberuflicher Berater, weiß ich nicht, ob man die Kleidungskosten aus der Geschäftskasse begleichen darf...
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 15:56
Boardneuling
 
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AW: Berufsbekleidung

..also für mich ist es logisch und genau das selbe wenn ein Handwerker einen Blaumann als Zweckmäßig für seine Arbeit erachtet und braucht und damit zu hause auch seine Fliesen legt o.ä. (steuerlich absetzbar)
und wenn eien Bankangestellter oder externer Berater zur Repräsentation des seriösen Erscheinungsbild seines Unternehmens einen Anzug und Krawatte benötigt und in der Freizeit Jeans und T-Shirt trägt und den Anzug allenfalls mal zu seiner silbernen Hochzeit anzieht. (steuerlich nicht absetzbar)

Da erscheint mir die private Nutzung des Blaumanns schon häufiger, als die des Anzuges.

Mit Umdenken meine ich, dass sich die Gesetzgebung den allgemeinen Gepflogenheiten der Gesellschaft anpassen muss.
Mit so einem Erlass der Finanzverwaltung könnte man auch den Einzelhandel, sowie die kränkelnde Bekleidungsindustrie Subventioniern und so dem Wirtschaftsaufschwung ankurbeln.

Ich denke, dass im Rahmen des Zoll und EU-Rechtes schon hinreichend definiert ist, was ein "Anzug" ist.

Ich persönlich meine, dass immer wenn ein Arbeitgeber einen bestimmten Dresscode vorschreibt eine berufliche Veranlassung der Anschaffung dieser Kleidung besteht und Werbungskostenabzug zu berücksichtigen ist.

Gruß
Robbi

Geändert von Robbi3 (04.05.2011 um 15:58 Uhr). Grund: was vergessen
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 16:04
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AW: Berufsbekleidung

noch was..

ich denke, es ist generel unrealistisch bei allen zu prüfen, ob eine private Nutzung vorliegt oder nicht.

Als Vermieter eines Hauses, zum Beispiel in welchem Maße ich Gartengeräte oder -Maschinen zur Pflege der Außenanlagen des Mietshauses oder des privaten Hauses benutze...

Gruß
Robbi
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anzug, berater, berufsbekleidung, werbungskosten

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