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Berechnung Lohnsteuer

Dies ist eine Diskussion zu Berechnung Lohnsteuer innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 09.01.2012, 14:50
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Berechnung Lohnsteuer

Hallo.

Ich habe eine Frage zur Berechnung der jährlichen Lohnsteuerschuld.

Welche Tabelle, Formel, Grundsatz dient dem Bundesministerium der Finanzen als Grundlage zur Berechnung der jährlichen Lohnsteuerschuld eines ledig Angestellten, Steuerklasse 1?

Zum einen findet man im Internet die Einkommensteuer - Grundtabelle worin man anhand des Jahresbrutto seine jährliche Steuerschuld ablesen kann.

Zum anderen findet man z.b. auf der Seite des BdF einen Abgaberechner, welcher die Steuerschuld anhand der o.g. Angaben berechnet.

Hintergrund der Frage ist, dass die Werte im Fall X (also die Steuerschuld) stark (und zwar 4-stellig) voneinander abweichen.

Fiktives Bsp.: Bruttogehalt:60.000€/Jahr

- Tabelle zeigt eine Steuerschuld von 17.028€/Jahr!
- Rechner zeigt eine Steuerschuld von 13.829€/Jahr!

Frage:
Welcher Wert ist der richtige?
Wenn der Wert des Rechners (13.829€) auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber steht, sollte man dann ggf. keine Steuererklärung machen, da es zu einer erheblichen Nachzahlung durch die zu wenig gezahlte Steuer kommt?

Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:06
V.I.P.
 
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Die Einkommensteuer bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen liegt immer deutlich unterhalb des Bruttoeinkommens.

Bei einer Steuererklärung sollte in Steuerklasse 1 und bei einem Bruttoeinkommen von 60.000€ die festgelegte Einkommensteuer exakt der abgezogenen Lohnsteuer entsprechen. Die Abgabe einer Steuererklärung führt also zu einem Nullsummenspiel, wenn keine zusätzlichen Dinge geltend gemacht werden können, die oberhalb der pauschbeträge liegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 16:46
V.I.P.
 
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AW: Berechnung Lohnsteuer

.. längere zeiten der krankheiten könnten ggf steuermindernd wirken oder arbeitslosigkeit ... oder studium ... also alles, was von einer vollen 12-monatigen arbeitstätigkeit mit fast gleichem einkommen abweicht
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 22:48
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Wenn man aber Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhält, dann wirkt sich das nicht steuermindernd sondern eher steuererhöhend aus! Stichwort: Progressionsvorbehalt
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 06:57
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Zitat:
Zitat von w3surfer Beitrag anzeigen
Wenn man aber Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhält, dann wirkt sich das nicht steuermindernd sondern eher steuererhöhend aus! Stichwort: Progressionsvorbehalt

wenn ich 5 monate toll verdiene und mein arbeitgeber steuern abführt (richtig hoch) und ich dann monatelang krank bin und nur krankegled in höhe von einem bruchteil meines lohns bekomme, zahle ich dann mehr steuern aufs jahr als wenn ich jeden monat richtig gut verdient habe ....
__________________
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 11:06
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Nein, natürlich nicht. Wenn man ALG oder Krankengeld erhalten hat, dann ist trotz des Progressionsvorbehaltes der Lohnsteuerabzug zu hoch, so dass mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Die Erstattung fällt aber noch höher aus, wenn man in diesen Zeiträumen gar kein Geld verdient hätte.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 13:39
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Nein, natürlich nicht. Wenn man ALG oder Krankengeld erhalten hat, dann ist trotz des Progressionsvorbehaltes der Lohnsteuerabzug zu hoch, so dass mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Die Erstattung fällt aber noch höher aus, wenn man in diesen Zeiträumen gar kein Geld verdient hätte.
sag ich doch ...
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:18
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AW: Berechnung Lohnsteuer

Wollte lediglich darauf hinweisen, dass jedenfalls keine Steuerminderung in solchen Fällen der Fall sein könnte.

Manch' einer ist nämlich schwer überrascht, wenn die Steuererstattung auf Grund von Kranken- oder Arbeitslosengeld oder einer anderen Einkommensersatzleistung geringer ausfällt als erwartet. Man bekommt immer gesagt, die Leistungen seien steuerfrei. Unerwähnt bleibt der Progressionsvorbehalt.
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