Dies ist eine Diskussion zu Barlohnumwandlung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Barlohnumwandlung ich habe lange im Internet gesucht, aber leider keine antwort gefunden. Ich hoffe daher, dass man mir hier weiter helfen kann. Angenommen: A beginnt im Unternehmen X eine berufliche Tätigkeit als Zweitjob. Das monatliche Gehalt von A beträgt dabei 600 Euro. Im Rahmen der Barlohnumwandlung beschließen A und X im Arbeitsvertrag, dass das Gehalt um 400 Euro für die Gestellung eines betrieblichen PKW als Nutzungsentschädigung zu kürzen ist. Wir wollen weiterhin annehmen, dass der Listenpreis des PKW bei 30.000 Euro liegt = 1 % 300 Euro und der arbeitsort von A = der wohnort von A ist. Handelt es sich hierbei um eine echte Barlohnumwandlung? Wenn ja würde das für die Einkommensteuer bedeuten: Bruttolohn 600 - Barlohnumwandlung 400 Differenz 200 + 1 % 300 monatliches zvE 500 Euro. Ist das so richtig? |
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| Kein Rabattfreibetrag bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
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