Dies ist eine Diskussion zu Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen |
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| AW: Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen Sicherlich kann man dies durch Vorlage der Kreditkartenabrechnungen dem Finanzamt belegen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen Aber wenn das Finanzamt trotz allen klaren Nachweisungen (kreditkartenabrechnungen, Bareinzahlungen, Überweiseungen) sagt, dass es jeglicher Lebenserfahrung wiederspricht? |
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| AW: Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen Dann sind das Problem vielleicht nicht diese Transaktionen, sondern das (sehr) niedrige Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit und der nicht passende Lenensstandard? Hier hilft im Zweifel vor allem eine Geldverkehrsrechnung. Gruß Taxadvisor |
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| AW: Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen Tja, dann wird man wohl gegen den zu erlassenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und die Geschichte im Zweifel vor dem Finanzgericht klären lassen müssen
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Bareinzahlungen von Kreditkartenabhebungen zum Kontofüllen neee.... da ist alles passend. Ich wollte einfach wissen, dass es grundsätzlich verboten ist, die Kreditkarte zu belasten um das Konto zu decken.... Jedenfalls sieht so aus. Wenn ich Antworte hier einschaue, dann in Internet recherchiere, es ist üblich und wiederspricht nicht der jeglichen Lebenserfahrung. Manchmal ist es so, dass wenn man die Antworten von FA liest, glaubt man sich selbst nicht, ob es mit seinen Augen alles in Ordnung ist. Ich wusste nicht, dass wenn ich von meinem Partner Bargeld bekomme, am besten sollte ich paar Augenzeuge haben. Ja, klar, Einspruch einlegen und dann weiter, wenn das nicht klappt, ins Gericht gehen.... und dann weiter... aber das kann doch nicht wahr sein, dass man eigenes schon versteuertes Geld immer wieder als Einnahmen versteuern muss. |
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