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BAFÖG-Leistungen absetzen

Dies ist eine Diskussion zu BAFÖG-Leistungen absetzen innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.10.2011, 17:40
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BAFÖG-Leistungen absetzen

Hallo,

Herr A bekommt 2006 BAFÖG-Leistungen für eine Weiterbildung zum Meister, 2010 wird der Darlehen zurückgezahlt. Herr A setzt den Darlehen in der Einkommenssteuerklärung ab. Finanzamt akzeptiert das nicht und erläutert das so:

Die Rückzahlung der als Darlehen gewährten BAFÖG-Leistungen kann nicht steuermindernd berücksichtigt werden, da es sich bei der Tilgung des Darlehns nicht um unmittelbare Aufwendungen für eine Berufsausbildung handelt.

Kann man die Kosten gar nicht absetzten, oder wurden die bei der Einkommensteuerklärung in der falschen Zeile eingetragen?
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Alt 31.10.2011, 13:02
V.I.P.
 
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AW: BAFÖG-Leistungen absetzen

Die Kosten für die Rückzahlung eines BaFöG-Darlehens kann man gar nicht absetzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 13:12
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AW: BAFÖG-Leistungen absetzen

man hätte in 2006 die Ausgaben als Werbungskosten/vorweggenommene Betriebsausgaben angeben müssen!

M.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 14:05
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AW: BAFÖG-Leistungen absetzen

Das Darlehen nicht, jedoch könnten die Zinsen hierfür absetzar sein.
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