Dies ist eine Diskussion zu aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Ein Krankenhausaufenthalt in einer Privatklinik(chinesische Medizin) hilft dagegen sehr nur muß dies alles selbst finanziert werden da die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt. obwohl nur dadurch die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten wird.Kann man diese Kosten die meist im vierstelligen Bereich liegen zumindest steuerlich als aussergewöhnliche Blelastungen geltend machen und falls das Finanzamt dies nicht anerkennt, wie kann man sich dagegen wehren ? Danke im voraus für Antworten und Hinweise. |
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| AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit Denke ja, sofern die Klinik eine Anerkennung hat, also kein Ashram in Indien ist ![]() Kurzum, sich die Klinik vom Finanzamt bestätigen lassen. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit naja aber wenn das Finanzamt den Aufenthalt in einer TCM-Klinik in Bayern aber als im Grunde nicht zwangsläufig im Sinne des Paragraph 33 im Einkommensteuergesetz anerkennt.... |
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| AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit ...um so mehr sollte dies mit dem Finanzamt vorher geklärt werden. Ebenso kann die Klinik darüber informieren. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit Die Notwendigkeit von Klinikbehandlungen muss vor ihrem Beginn durch ein (amts-)ärztliches Attest nachgewiesen werden, so hat der BFH zumindest bei einer Ayur-Veda-behandlung entschieden: http://www.steuernetz.de/bfh_urteile...iiir22_00.html
__________________ Bewerten Sie mich ruhig positiv, wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat. Das erhöht meine Antwortbereitschaft |
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| AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit Allgemein muss immer ein Attest vorliegen, wie der hier downloadbaren Richtlinie zu entnehmen ist. |
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