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aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Dies ist eine Diskussion zu aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 06.05.2007, 10:56
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Angry aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Mal angenommen man wird chronisch krank und die Schulmedizin kann nicht weiterhelfen.
Ein Krankenhausaufenthalt in einer Privatklinik(chinesische Medizin) hilft dagegen sehr nur muß dies alles selbst finanziert werden da die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt. obwohl nur dadurch die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten wird.

Kann man diese Kosten die meist im vierstelligen Bereich liegen zumindest steuerlich als aussergewöhnliche Blelastungen geltend machen und falls das Finanzamt dies nicht anerkennt,
wie kann man sich dagegen wehren ?

Danke im voraus für Antworten und Hinweise.
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Alt 06.05.2007, 11:00
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AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Denke ja, sofern die Klinik eine Anerkennung hat, also kein Ashram in Indien ist

Kurzum, sich die Klinik vom Finanzamt bestätigen lassen.


Lg.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 11:05
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AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

naja aber wenn das Finanzamt den Aufenthalt in einer TCM-Klinik in Bayern aber als im Grunde nicht zwangsläufig im Sinne des Paragraph 33 im Einkommensteuergesetz anerkennt....
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 11:11
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AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

...um so mehr sollte dies mit dem Finanzamt vorher geklärt werden.
Ebenso kann die Klinik darüber informieren.

Lg.
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 11:15
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AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Die Notwendigkeit von Klinikbehandlungen muss vor ihrem Beginn durch ein (amts-)ärztliches Attest nachgewiesen werden, so hat der BFH zumindest bei einer Ayur-Veda-behandlung entschieden:

http://www.steuernetz.de/bfh_urteile...iiir22_00.html
__________________
Bewerten Sie mich ruhig positiv, wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat.
Das erhöht meine Antwortbereitschaft
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Alt 06.05.2007, 16:28
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AW: aussergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Allgemein muss immer ein Attest vorliegen, wie der hier downloadbaren Richtlinie zu entnehmen ist.
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