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Außergewöhnliche Belastung

Dies ist eine Diskussion zu Außergewöhnliche Belastung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 29.09.2011, 14:48
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Außergewöhnliche Belastung

Guten Tag,

folgende Fragestellung steht im Raum:

Person1: Arbeitnehmer
Person2: Arbeitslos (seit 10/2011)
Person3: Sohn von 1und 2 (5 Jahre alt)

Die Person2 war vorher Studentin und hat Bafög-Höchstsatz bekommen, nun ist Sie arbeitslos und bekommt keinerlei Leistungen, da Person1 "zu viel" verdient. Hat Person1 die Möglichkeit einen Unterhalt bei der Lohnsteuerklärung abzusetzen?
Der Höchstmögliche Betrag liegt derzeit bei 8004Euro. Wird diesem der Bafög(halbe Bafögbetrag) gegengerechnet, oder wie verhält sich das? Können nur max. 8004 Euro in einer Lebensgemeinschaft abgesetzt werden oder die tatsächlichen Kosten, wenn diese höcher sind?

Vielen Dank im vorraus für ernstgemeinte und kompetente Antworten.

Einen schönen Tag noch!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 23:26
V.I.P.
 
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AW: Außergewöhnliche Belastung

Es können max. 8.004€ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, jedoch wird das volle BaFöG gemindert um 624€ gegengerechnet. Höhere tatsächliche Kosten können nicht geltend gemacht werden.
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