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Auslandseinkünfte

Dies ist eine Diskussion zu Auslandseinkünfte innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 06.12.2011, 16:43
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Auslandseinkünfte

Herr X erhält ~ 1000,- € Rente auf ein Amerikanisches Konto und arbeitet seit 2010 für einen deutschen Arbeitgeber und verdient nun ca. 40000 € im Jahr. Der Steuerberater Y hat nun allerdings mitgeteilt, dass nicht der ?Steuersatz? für 40000€ zugrunde gelegt wird, sondern die 40000 € + ~ 12000 €.

Allerdings sind die 1000 € monatlich voll versteuert. Diese werden von den Amerikanern versteuert.
Verstehe ich hier etwas falsch? Oder warum werden die 12000 € in Deutschland überhaupt hinzugerechnet?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend

Mav
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 17:19
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AW: Auslandseinkünfte

Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Da der Steuersatz in den meisten Ländern progressiv ist, wird dies Verfahren zur Belastungsangleichung angewandt.

Beispiel: Steuersatz 20% bis 20.000 Einkünfte, 30% ab 20.001 Einkünfte, sowohl in Land A als auch in Land B.

Steuerpflichtiger 1: Einkünfte 40.000 nur in Land A: Steuerlast 10.000 (20% auf 20.000 zzgl. 30% auf 20.000).
Steuerpflichtiger 2: Je 20.000 Einkünfte in Land A und in B: Steuerlast 8.000 (20% auf 20.000 zzgl. 20% auf 20.000)

Um diese Ungleichbehandlung abzumildern, wendet Land A den Progressionsvorbehalt an => Bei 40.000 ergibt sich eine Steuerlast von 10.000 = 25%, dieser Satz wird auf die 20.000 angewendet: ergibt Steuer von 5.000, wendet Land B das gleiche Verfahren an, ergibt sich in beiden Fällen eine gleich hohe Steuerbelastung.

Gruß
Taxadvisor
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