Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Einnahmen innerhalb des Forums Steuerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Die Firma K aus M schließt mit der Firma I. in der Schweiz einen Rahmenvertrag. Herr K ist als freiberuflicher Mitarbeiter in der Schweiz bei der Firma I. tätig. Er kommt nur am Wochenende nach Hause. Wohnt also in der Schweiz. Und hat hier ein Gewerbe angemeldet. Herr K meldet in der Schweiz eine Firma an und arbeitet für die Firma S in der Schweiz als freiberuflicher Mitarbeiter. Er sendet die Stundezettel aus seiner Arbeit nach Deutschland. Dazu stellt er eine Rechnung. Die Rechnung wird an Herrn K beglichen und eine Rechnung an die Firma I. in der Schweiz gesandt. Herr K versteuert sein Einkommen in der Schweiz. Die Firma K in M hat die Einnahmen und die Ausgaben ordnungsgemäß verbucht. Nach einigen Jahren erfolgt eine Buchprüfung. Dabei kommt das Finanzamt in Mannheim zu dem Schluss, das, dass gesamte Einkommen in Deutschland zu versteuern und nicht in der Schweiz. Daraufhin hat der Steuerberater alle Jahre aufgearbeitet und die kompletten Einnahmen als Einnahmen in Deutschland verbucht und nicht die ausländischen Einnahmen gesondert ausgewiesen. Ist dies korrekt? Wer kann hierzu genaue Auskunft geben? Geändert von Krebsbein (05.09.2011 um 10:10 Uhr). |
| |||
| AW: Ausländische Einnahmen
__________________ Gruß Klaus |
| |||
| AW: Ausländische Einnahmen [QUOTE=Krebsbein;898973]Folgender Vorfall. Angenommen, die Firma X aus Mannheim schließt mit der Firma I. in der Schweiz einen Rahmenvertrag. Herr X ist als freiberuflicher Mitarbeiter in der Schweiz bei der Firma I. tätig. Er kommt nur am Wochenende nach Hause. Wohnt also in der Schweiz. Und hat hier ein Gewerbe angemeldet. Herr X meldet in der Schweiz eine Firma an und arbeitet für die Firma S in der Schweiz als freiberuflicher Mitarbeiter. Er sendet die Stundezettel aus seiner Arbeit nach Deutschland. Dazu stellt er eine Rechnung. Die Rechnung wird an Herrn X beglichen und eine Rechnung an die Firma I. in der Schweiz gesandt. Herr X versteuert sein Einkommen in der Schweiz. Die Firma S in Mannheim hat die Einnahmen und die Ausgaben ordnungsgemäß verbucht. Nach einigen Jahren erfolgt eine Buchprüfung. Dabei kommt das Finanzamt in M zu dem Schluss, das, dass gesamte Einkommen in Deutschland zu versteuern und nicht in der Schweiz. Daraufhin hat der Steuerberater alle Jahre aufgearbeitet und die kompletten Einnahmen als Einnahmen in Deutschland verbucht und nicht die ausländischen Einnahmen gesondert ausgewiesen. Ist dies korrekt? Wer kann hierzu genaue Auskunft geben? QUOTE] |
| |||
| AW: Ausländische Einnahmen Ich glaube nicht, daß ein Internet-Forum da kompetenter ist als ein Steuerberater, zumal dann, wenn der offensichtlich einer Meinung mit dem Finanzamt ist. (Das deutet schon mal darauf hin, daß die Meinung nicht völlig unfundiert ist.) Wenn man an der Entscheidung des Finanzamtes und der Meinung des Steuerberaters zweifelt, sollte man schlicht und einfach einen zweiten Steuerberater konsultieren, und da dann am besten einen, der sich mit "grenzüberschreitender Besteuerung" gut auskennt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Ausländische Einnahmen TomRohwer ist zu 100 % zuzustimmen, zumal die Prüfungsfeststellungen des Finanzamts schriftlich dargelegt wurden und diese bei der Überprüfung, ob die Besteuerung wirklich in Dtl. zu erfolgen hat, auszuwerten sind. Dies kann ein Forum nicht gewährleisten.
__________________ Gruß - GERMANTAX ® nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ausland, einkommenssteuerbescheid |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verbuchung Einnahmen aus Instrumentenverkauf bei MV | Vereinsrecht | 17.09.2008 10:34 |
| Steuererlass für ausländische Sportler mit Einnahmen aus inländischen Spielen der europäischen Vereinswettbewerbe | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
| Körperschaftsteuer- steuerfreie Einnahmen | Steuerrecht | 16.10.2007 09:07 |
| Einnahmen spenden | Steuerrecht | 20.07.2007 00:24 |
| Google einnahmen versteuern? | Steuerrecht | 22.05.2007 12:03 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios