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Ausländische Einnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Einnahmen innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 05.09.2011, 09:43
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Question Ausländische Einnahmen

Folgender Vorfall.
Die Firma K aus M schließt mit der Firma I. in der Schweiz einen Rahmenvertrag.
Herr K ist als freiberuflicher Mitarbeiter in der Schweiz bei der Firma I. tätig. Er kommt nur am Wochenende nach Hause. Wohnt also in der Schweiz. Und hat hier ein Gewerbe angemeldet.
Herr K meldet in der Schweiz eine Firma an und arbeitet für die Firma S in der Schweiz als freiberuflicher Mitarbeiter. Er sendet die Stundezettel aus seiner Arbeit nach Deutschland. Dazu stellt er eine Rechnung. Die Rechnung wird an Herrn K beglichen und eine Rechnung an die Firma I. in der Schweiz gesandt.
Herr K versteuert sein Einkommen in der Schweiz. Die Firma K in M hat die Einnahmen und die Ausgaben ordnungsgemäß verbucht.
Nach einigen Jahren erfolgt eine Buchprüfung. Dabei kommt das Finanzamt in Mannheim zu dem Schluss, das, dass gesamte Einkommen in Deutschland zu versteuern und nicht in der Schweiz.
Daraufhin hat der Steuerberater alle Jahre aufgearbeitet und die kompletten Einnahmen als Einnahmen in Deutschland verbucht und nicht die ausländischen Einnahmen gesondert ausgewiesen.
Ist dies korrekt? Wer kann hierzu genaue Auskunft geben?

Geändert von Krebsbein (05.09.2011 um 10:10 Uhr).
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Alt 05.09.2011, 09:46
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AW: Ausländische Einnahmen

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Gruß

Klaus
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Alt 05.09.2011, 10:06
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AW: Ausländische Einnahmen

[QUOTE=Krebsbein;898973]Folgender Vorfall.
Angenommen, die Firma X aus Mannheim schließt mit der Firma I. in der Schweiz einen Rahmenvertrag.
Herr X ist als freiberuflicher Mitarbeiter in der Schweiz bei der Firma I. tätig. Er kommt nur am Wochenende nach Hause. Wohnt also in der Schweiz. Und hat hier ein Gewerbe angemeldet.
Herr X meldet in der Schweiz eine Firma an und arbeitet für die Firma S in der Schweiz als freiberuflicher Mitarbeiter. Er sendet die Stundezettel aus seiner Arbeit nach Deutschland. Dazu stellt er eine Rechnung. Die Rechnung wird an Herrn X beglichen und eine Rechnung an die Firma I. in der Schweiz gesandt.
Herr X versteuert sein Einkommen in der Schweiz. Die Firma S in Mannheim hat die Einnahmen und die Ausgaben ordnungsgemäß verbucht.
Nach einigen Jahren erfolgt eine Buchprüfung. Dabei kommt das Finanzamt in M zu dem Schluss, das, dass gesamte Einkommen in Deutschland zu versteuern und nicht in der Schweiz.
Daraufhin hat der Steuerberater alle Jahre aufgearbeitet und die kompletten Einnahmen als Einnahmen in Deutschland verbucht und nicht die ausländischen Einnahmen gesondert ausgewiesen.
Ist dies korrekt? Wer kann hierzu genaue Auskunft geben? QUOTE]
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:32
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AW: Ausländische Einnahmen

Ich glaube nicht, daß ein Internet-Forum da kompetenter ist als ein Steuerberater, zumal dann, wenn der offensichtlich einer Meinung mit dem Finanzamt ist. (Das deutet schon mal darauf hin, daß die Meinung nicht völlig unfundiert ist.)

Wenn man an der Entscheidung des Finanzamtes und der Meinung des Steuerberaters zweifelt, sollte man schlicht und einfach einen zweiten Steuerberater konsultieren, und da dann am besten einen, der sich mit "grenzüberschreitender Besteuerung" gut auskennt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 05.09.2011, 12:04
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AW: Ausländische Einnahmen

TomRohwer ist zu 100 % zuzustimmen, zumal die Prüfungsfeststellungen des Finanzamts schriftlich dargelegt wurden und diese bei der Überprüfung, ob die Besteuerung wirklich in Dtl. zu erfolgen hat, auszuwerten sind. Dies kann ein Forum nicht gewährleisten.
__________________

Gruß - GERMANTAX ®


nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken.
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