Dies ist eine Diskussion zu Auflösung eines Unternehmens innerhalb des Forums Steuerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Auflösung eines Unternehmens Das Anlagevermögen wird von A (dem Fotodesigner) zum Zeitwert aufgekauft und die USt dem FA zugeführt. Somit sollte die Liquidation eigentlich kein Problem darstellen. Nur fragt sich A jetzt, ob er einfach den Wert annehmen soll, der bei dem entsprechenden Posten für das Jahr 2011 angegeben ist. Es wird ja auch nur jährlich abgeschrieben oder geht die Abschreibung jeden Monat weiter, so dass A für die Monate Januar bis Ende September noch was abziehen kann? Sollte man das entsprechende Bankkonto eigentlich vorher oder erst nachher auflösen? Sorry für die dummen Fragen...
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Auflösung eines Unternehmens Hallo, also mir ist grundsätzlich ein guter Photograph lieber als ein "Fotodesigner" - ersterer kann was, der zweite kennt meistens nur Photoshop! So nun zu den kreativen Problemen: Natürlich kann dem FA mitgeteilt werden, dass sich die Aufgabe durch die Veräußerung der einzelnen Gegenstände verzögert. Wenn diese Verzögerung dann mit dem Jahreswechsel zusammenfällt, ist das nicht unüblich. Trotzdem wird die USt vorzeitig und nicht erst im Laufe des kommenden Jahres irgendwann fällig. Sie gewinnen also 2 - 3 Monate Zeit. Aufkaufen kann A seine eigenen Gegenstände nicht! Werden die Gegenstände des Betriebsvermögen in das Privatvermögen (des A) überführt, sind diese mit dem Teilwert zu bewerten (§ 6 EStG) zu bewerten. Untechnisch gesprochen: aktueller Wert auf dem Gebrauchtmarkt; inkl. USt. Aus dem rechnen Sie die USt raus. Von diesem Nettowert wird der Restbuchwert abgezogen. Die Differenz ist entweder Aufgabegewinn oder Aufgabeverlust des Gegenstands. Ob Sie nun unterjährige Abschreibungen vornehmen oder nicht, ist völlig unerheblich. Denn diese würden sich andererseits auf die Höhe des Restbuchwerts auswirken.
__________________ Gruß - GERMANTAX ® nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ausnutzung der Stellung eines Unternehmens | Markenrecht | 09.01.2011 19:22 |
| Finanzierung eines Unternehmens und Plagiat? | Gewerberecht | 30.06.2010 17:44 |
| Beleidigung eines Unternehmens | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.01.2010 17:28 |
| Wie man in die Chefetage eines mittleren Unternehmens kommt | Nachrichten: Wissenschaft | 15.01.2007 10:00 |
| Indiskretion eines Unternehmens | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.11.2004 14:51 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios