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Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 09:38
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Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

Mal angenommen, Herr A betreibt seit 3 Jahren nebenberuflich ein Gewerbe.
Nun erhält er ein Schreiben vom Amt, in dem er aufgefordert witrd, eine vollständige Liste mit Kundennamen und -anschriften an das Amt zu versenden, um auszuschließen, dass es sich bei ihm um eine Scheinselbstständigkeit handelt.

1.)
Ist A wirklich verpflichtet, dem Amt diese Liste zur Verfügung zu stellen? Das Amt könnte dies ja im Rahmen einer Steuerprüfung feststellen (lassen).

und 2.)
Ist A verpflichtet, falls er tatsächlich die Daten herausgeben muss, alle Kunden über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an das Amt zu unterrichten (Stichwort Bundesdatenschutzgesetz)?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:29
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AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

zu 1) Die Frage kam doch nicht vom Finanzamt, oder? Andere Ämter dürfen keine Steuerprüfung durchführen.

zu 2) Die Weitergabe dieser Daten ist nach meiner Einschätzung auf Basis des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BDSG erlaubt, ohne dass die Kunden davon unterrichtet werden müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 14:05
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AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
zu 1) Die Frage kam doch nicht vom Finanzamt, oder? Andere Ämter dürfen keine Steuerprüfung durchführen...
Nein, die Anfrage kam vom Zoll, die ja auch auf Baustellen gegen Schwarzarbeit vorgehen. Da stand auch in dem Schreiben unter "Information":
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt! Unterstützen Sie den Zoll in der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Hierzu zählt auch die so genannte Scheinselbstständigkeit.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: <offizielle Telefonnummer für Unternehmensanfragen>(von mir im Internet gecheckt, die stimmt.)
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  #4 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 16:34
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AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Nein, die Anfrage kam vom Zoll
Der Zoll ist ein Teil der Finanzverwaltung...

Insofern halte ich die Anfrage für rechtens. Ob es formal möglich ist, auf einer förmlichen Buchprüfung zu bestehen, weiß ich nicht - ich halte es allerdings für keine besonders kluge Idee.

Wenn man das Finanzamt (hier vertreten durch den Zoll) auf diese Weise zufrieden stellen kann, warum sollte man sich dann eine Buchprüfung ins Haus holen?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 16:39
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AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Zoll ist ein Teil der Finanzverwaltung...

Insofern halte ich die Anfrage für rechtens. [...]Wenn man das Finanzamt (hier vertreten durch den Zoll) auf diese Weise zufrieden stellen kann, warum sollte man sich dann eine Buchprüfung ins Haus holen?
Ok, danke.

Tja, warum Buchprüfung ins Haus holen, Gegenfrage: Warum nicht.
Nein im Ernst.

Es ging mir ja nur darum, ob das so einfach gemacht werden kann.
Davon abgesehen sollte man davon ausgehen, dass in dem fiktiven Unternehmen alles seine Ordnung hat...
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