Dies ist eine Diskussion zu Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit Nun erhält er ein Schreiben vom Amt, in dem er aufgefordert witrd, eine vollständige Liste mit Kundennamen und -anschriften an das Amt zu versenden, um auszuschließen, dass es sich bei ihm um eine Scheinselbstständigkeit handelt. 1.) Ist A wirklich verpflichtet, dem Amt diese Liste zur Verfügung zu stellen? Das Amt könnte dies ja im Rahmen einer Steuerprüfung feststellen (lassen). und 2.) Ist A verpflichtet, falls er tatsächlich die Daten herausgeben muss, alle Kunden über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an das Amt zu unterrichten (Stichwort Bundesdatenschutzgesetz)? |
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| AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit zu 1) Die Frage kam doch nicht vom Finanzamt, oder? Andere Ämter dürfen keine Steuerprüfung durchführen. zu 2) Die Weitergabe dieser Daten ist nach meiner Einschätzung auf Basis des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BDSG erlaubt, ohne dass die Kunden davon unterrichtet werden müssen. |
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| AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit Zitat:
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt! Unterstützen Sie den Zoll in der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Hierzu zählt auch die so genannte Scheinselbstständigkeit. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: <offizielle Telefonnummer für Unternehmensanfragen>(von mir im Internet gecheckt, die stimmt.) |
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| AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit Der Zoll ist ein Teil der Finanzverwaltung... Insofern halte ich die Anfrage für rechtens. Ob es formal möglich ist, auf einer förmlichen Buchprüfung zu bestehen, weiß ich nicht - ich halte es allerdings für keine besonders kluge Idee. Wenn man das Finanzamt (hier vertreten durch den Zoll) auf diese Weise zufrieden stellen kann, warum sollte man sich dann eine Buchprüfung ins Haus holen?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Anfrage Kundendaten bzgl. Scheinselbstständigkeit Zitat:
Tja, warum Buchprüfung ins Haus holen, Gegenfrage: Warum nicht. Nein im Ernst. Es ging mir ja nur darum, ob das so einfach gemacht werden kann. Davon abgesehen sollte man davon ausgehen, dass in dem fiktiven Unternehmen alles seine Ordnung hat... |
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