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Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Dies ist eine Diskussion zu Abgaben bei Minijob und Zuverdienst innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 01:09
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Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Hallo,

Minijobs sind ja grds. steuerfrei. Ändert sich was an der Besteuerung, wenn man z.B. 100€ monatlich hinzuverdient - also dann insgesamt 500€ - , z.B. als Privat-Nachhilfelehrer oder anderswie? Muss man dann Steuern zahlen oder nur Sozialabgaben & co?

Hab die Forensuche benutzt, aber nicht gefunden.

Danke

Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 06:54
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AW: Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Zitat:
Zitat von cseilerde Beitrag anzeigen
Ändert sich was an der Besteuerung, wenn man z.B. 100€ monatlich hinzuverdient - also dann insgesamt 500€ - , z.B. als Privat-Nachhilfelehrer oder anderswie? Muss man dann Steuern zahlen oder nur Sozialabgaben & co?
Der Minijobber kann dann nicht mehr auf geringfügiger Basis entlohnt werden - er erhält eine Lohnabrechnung auf Grundlage seiner Steuerklasse, wobei jedoch i.d.R. wegen des niedrigen Verdienstes keine Steuer einbehalten wird.

Er wird dann die sonstigen Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben.

Jedoch sollte der bisherige Minijobber vor Änderung seines Status gut überlegen, ob das wirklich Sinn macht - denn durch die Belastung mit Sozialversicherungsabgaben hat er bei max. 100€ Zuverdienst u.U. hinterher mehr gearbeitet aber weniger Geld in der Tasche.....
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 11:34
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AW: Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Das trifft aber nur zu, wenn der Hinzuverdienst beim gleichen Arbeitgeber erfolgt.

Neben dem Minijob kann die Lehrertätigkeit z.B. auf freiberuflicher Basis ausgeübt werden, ohne den Minijob zu gefährden.

Gruß
Taxadvisor
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 15:03
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AW: Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Zitat:
Zitat von taxadvisor Beitrag anzeigen
Neben dem Minijob kann die Lehrertätigkeit z.B. auf freiberuflicher Basis ausgeübt werden, ohne den Minijob zu gefährden.
Und die KK nimmt dann für den freiberuflichen Teil (= Hauptbeschäftigung!) den Beitragssatz auf Grundlage etwa der halben Höhe der Beitragsbemessungsgrenze?

Das lohnt sich!
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  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 15:19
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AW: Abgaben bei Minijob und Zuverdienst

Zitat:
Zitat von cseilerde Beitrag anzeigen
Hallo,

Minijobs sind ja grds. steuerfrei.
Nein. Sind sie nicht. Wie kommst Du darauf?

Minijobs sind nicht "grundsätzlich steuerfrei". Sie sind steuerfrei, wenn man damit unter dem steuerfreien Existenzminimum bleibt.

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern mit einem Pauschalsteuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts erheben (einheitliche Pauschalsteuer), wenn er Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nr. 1b oder 1c („versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte“) oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a („versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte“) SGB VI entrichtet. Mit dem Pauschalsteuersatz ist auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgegolten.

Hat der Arbeitgeber keine Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c oder nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI zu entrichten, kann er die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % erheben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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