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Ab wann Gewerbe erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann Gewerbe erforderlich? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 17.08.2011, 22:33
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Ab wann Gewerbe erforderlich?

Hallo,

mal angenommen eine Privatperson verkauft über´s Internet (ebay, Internetforen etc.) nebenbei (hauptberuflich Azubi) ein paar Gegenstände.

Diese Gegenstände hat die Person extra bei einer Firma herstellen lassen, um diese später gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Die Person macht damit im Monat ca. ein paar hundert Euro Gewinn.
(nur in Ausnahmfällen mal mehr als 300€).

Muss die Person dann schon ein Gewerbe anmelden, weil sie die Absicht hat, Gewinn zu erzielen?

Oder gibt es dort eine Art Gewinngrenze, bis zu deren Höhe die Person verkaufen darf, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 04:24
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AW: Ab wann Gewerbe erforderlich?

Nein, eine Grenze gibt es nicht.

Hier scheinen alle Merkmale eines Gewerbebetriebes vorzuliegen:
- Gewinnerzielungsabsicht
- planmäßig
- auf Dauer
- nach aussen gerichtet
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 10:03
V.I.P.
 
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AW: Ab wann Gewerbe erforderlich?

Zitat:
Zitat von snotch Beitrag anzeigen
Muss die Person dann schon ein Gewerbe anmelden, weil sie die Absicht hat, Gewinn zu erzielen?
Gewerbe setzt voraus:

- gewerbliche Tätigkeit (also: keine freiberufliche oder Landwirtschaft)
- auf Dauer angelegt (also: nicht nur einmalig oder von vornherein nur sehr kurzfristig)
- Gewinnerzielungsabsicht

Ist dies der Fall, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Wer einen Gewerbebetrieb errichtet (also: eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt), hat dies der zuständigen Gewerbebehörde unverzüglich anzuzeigen ("Gewerbeanmeldung"). Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, sind vor Aufnahme der Tätigkeit die nötigen Erlaubnisse einzuholen, die dann bei der Gewerbeanmeldung nachzuweisen sind.

Der Gewerbeanmeldung folgt die automatische Mitgliedschaft in der IHK (oder HWK, falls ein Handwerksgewerbe), sowie Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt und die AOK als "Clearing-Stelle" für die Gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung in dem Fall, daß bei der Gewerbeanmeldung angegeben wird, daß angestellte Mitarbeiter beschäftigt werden (sollen).

"Freibeträge" wie für die Nebeneinkünfte angestellt Beschäftigter gibt es für Selbständige nicht, diese haben ihre Einkünfte vom ersten Cent an zu versteuern (wobei auch für sie natürlich das steuerfreie Existenzminimum gilt). Betreibt ein angestellt Beschäftigter neben seiner steuerpflichtigen angestellten Tätigkeit nebenbei ein Gewerbe, kann er für Einkünfte aus diesem die Freigrenze für steuerfreie Nebeneinkünfte nutzen (~ 380 Euro/Jahr, wenn ich richtig erinnere), er muß aber die Nebeneinkünfte natürlich in seiner Steuererklärung angeben und auch (einfache) Buchführung machen.

Zitat:
Oder gibt es dort eine Art Gewinngrenze, bis zu deren Höhe die Person verkaufen darf, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?
Nein.

Und nicht vergessen: der Gewerbetreibende hat immer "Unternehmereigenschaft", d.h. seine Privatkunden genießen die vollen Verbraucherschutzrechte usw. usf.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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