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§3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Dies ist eine Diskussion zu §3a Abs. 3 Nr. 1 UStG innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.09.2011, 15:05
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§3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Unternehmer A erbringt eine sonstige Leistung die im Zusammenhang mit einem Grundstück steht an den Pribatmann B in den Niederlanden.
Gem. §3a Abs. 3 Nr. 1 lit. c UStG ist der Ort der Leistung NL, somit Rechnung ohne MwSt.
Bei der Ausfuhrlieferung an Nichtunternhemer müsste er USt ausweisen. Sind denn sonstige Leistungen komplett steuerfrei oder muss er sich in NL registrieren und NL-USt ausweisen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 15:27
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AW: §3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Wie wäre den der umgekehrte Fall? Also einfach die Länder tauschen.

Dann läge der Ort der sonstigen Leistung in Deutschland und wäre in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Der niederländische Unternehmer müsste also dt. USt zahlen und ausweisen?!

Dann spricht doch sehr viel dafür, dass das entsprechend auch in deinem Fall gelten dürfte. Also dt. Unternehmer muss in nl Umsatzsteuer zahlen und diese auf seiner Rechnung ausweisen.

Eine definitive Aussage ist natürlich nur möglich, wenn man das nl. dann auch tatsächlich prüft.
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