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§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Dies ist eine Diskussion zu § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 17.01.2012, 21:08
Boardneuling
 
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§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Hallo zusammen,
mal angenommen Händler A kauft von privaten Personen Altgold gebrauchter Goldschmuck für 100,-€ an und verkauft es an einen anderen Händler B für 150,-€ weiter. Der Händler A hat einen Gewinn von 50,-€ gemacht. Normalerweise wenn Privat Personen alten Goldschmuck an gewerblichen Händlern verkaufen, bekommen die Privat Personen ein Quittung von den verkauften Goldschmuck mit den verkauften Preis. Bekommt der Händler A auch nur eine Quittung von Händler B oder muss der Händler A selber eine Rechnung schreiben an Händler B? Kann der Händler A die Differenzbesteuerung normal anwenden oder muss der Händler A bzw. Händler B den § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner anwenden? Was müssen die Händler A und B genau beachten bzw. machen und was genau bedeutet der § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner für Händler A und B?
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