
29.07.2010, 18:29
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Nov 2006
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| AW: GmbH-Insolvenz: Welche Verluste sind absetzbar? Zitat:
Zitat von Margarete dann gibt es einen Verlustvortrag und einen Bescheid darüber!
M. | Der aber beantragt werden muss.
Ansonsten gibt es erst einmal einen Verlustrücktrag ins Vorjahr (der Höhe nach bestimmbar).
Und wenn der nicht ausreicht, dass erst den Verlustvortrag.
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