Dies ist eine Diskussion zu 2002 holt mich ein innerhalb des Forums Steuerrecht
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| 2002 holt mich ein Angenommen, Person A hätte über einen längeren Zeitraum (1995 bis 2009) unter einer massiven Abhängigkeit von Drogen gelitten. In diesem Zeitraum hätte die Person A dann auch weitgehend den Überblick über ihre finanziellen Angelegenheiten verloren. So hätte A beispielsweise im Zeitraum 12/2002 bis 09/2003 scheinselbständig gearbeitet, ohne der damit verbundenen Steuerpflicht hinsichtlich Einkommensteuer und Abführung von Umsatzsteuer nachzukommen. Nehmen wir weiterhin an, dass in dem betreffenden Zeitraum durch A erzielte Einkommen wäre dem zuständigen Finanzamt in genauer Höhe bekannt gewesen wäre. Ensprechende schriftliche Unterlagen wären durch A vorgelegt, trotz festgesetzter Zwangsgelder jedoch keine Steuererklärung abgegeben worden. Das Finanzamt hätte daraufhin entsprechend seiner Befugnisse und Aufgabe eine Schätzung unternommen, die weit über dem Betrag läge, der bei korrekt abgegebener Steuererklärung fällig gewesen wäre. Hier stellt sich folgende Fragen: 1. Muss das Finanzamt genauer schätzen, wenn es anhand der Unterlagen dazu in der Lage ist? 2. Wenn A sich aufgrund seiner besonderen Lebensumstände in keiner Weise gegen die Festsetzung gewehrt hätte, alle Widerspruchsfristen abgelaufen sind, könnte er dann im Nachhinein noch etwas gegen diese Grund-Forderung, die aus der (falschen) Schätzung resultiert, unternehmen? (So eine Art "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand") 3. Wenn A in der Folge unter anderem durch Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung seine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hätte, dürfte das Finanzamt für diesen Zeitraum trotzdem Säumniszuschläge erheben? 4. Beträgt der Säumniszuschlag tatsächlich 1vH für jeden angefangenen Monat (ohne Zinseszins) oder könnte dieser erhöht worden sein? 5. Wenn es für A eine Möglichkeit gäbe die deutlich angewachsene Forderung noch zu verringern, an wen müsste er sich wenden? Ist es ratsam wenn A selbst Kontakt mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen würde oder sollte er sich lieber durch einen Anwalt oder auch Steuerberater vertreten lassen? Vielen Dank Robert Geändert von pfosten (04.08.2011 um 18:44 Uhr). Grund: Edith sagt: Danke an Klaus für den Hinweis auf die Forenregeln. |
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| AW: 2002 holt mich ein Bevor man sich dem Sachverhalt nähern und diesen diskutieren kann, muss der Beitrag erst einmal den Forenregeln entsprechen und fiktiv formuliert sein, also ohne "Ich" und ähnliches.... Beispielhaft könnte der Einstieg lauten: "Angenommen,Person A hätte über einen längeren Zeitraum (1995 bis 2009) unter einer massiven Abhängigkeit von Drogen gelitten. In diesem Zeitraum hätte die Person A dann auch weitgehend den Überblick über ihre finanziellen Angelegenheiten verloren. So hätte A beispielsweise im Zeitraum 12/2002 bis 09/2003 scheinselbständig gearbeitet, ohne der damit verbundenen Steuerpflicht hinsichtlich Einkommensteuer und Abführung von Umsatzsteuer nachzukommen...." und so weiter und so fort... Denn:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: 2002 holt mich ein Hallo, also wenn jemand von der Vergangenheit eingeholt wird, dann ist das sehr bedauerlich. Unabhängig von der Mitteilung von Klaus ist das, was an Informationen vorliegt, geeignet, Ihnen dringend den Weg zu einem Steuerberater anzuraten. Die Frage der Zulässigkeit der Schätzung und die des Ermessens ist von ähnlicher Bedeutung wie die der Frage, inwieweit die Erhebung von Säumniszuschlägen. Diese verfahrensrechtlichen Fragen sind schwieriger zu bearbeiten als materielles Recht. M.E sollten Sie keine unnötige Zeit vergeuden.
__________________ Gruß - GERMANTAX ® nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken. |
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