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2 Wohnungen bezahlen

Dies ist eine Diskussion zu 2 Wohnungen bezahlen innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2008, 15:44
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2 Wohnungen bezahlen

Hallo,

jemand wechselt aus eigenen Interesse (selbst gekündigt) den Arbeitsplatz. Er hat dadurch für 2 Monate 2 Wohnungen zu bezahlen.

Kann er nun die Mehrkosten für die alte Wohnung bei der Einkommenssteuererklärung irgendwie geltend machen?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 22:20
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AW: 2 Wohnungen bezahlen

Wenn der Umzug durch den Wechsel des Arbeitsplatzes (oder wegen eines grvierend kürzeren Arbeitsweges) veranlasst ist, können Umzugskosten und Mehraufwendungen (evtl. auch die doppelte Miete am neuen Arbeitsort) bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt aber nicht, wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt ist.

Warum der Arbeitsplatz gewechselt wurde, spielt dagegen keine Rolle.
__________________
Soualmi
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2008, 00:07
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AW: 2 Wohnungen bezahlen

http://oerdiz.kilu.de/Umzugskosten/
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 16:17
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AW: 2 Wohnungen bezahlen

Zitat:
Zitat von Soualmi
Wenn der Umzug durch den Wechsel des Arbeitsplatzes (oder wegen eines grvierend kürzeren Arbeitsweges) veranlasst ist, können Umzugskosten und Mehraufwendungen (evtl. auch die doppelte Miete am neuen Arbeitsort) bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt aber nicht, wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt ist.

Warum der Arbeitsplatz gewechselt wurde, spielt dagegen keine Rolle.
Oft wird die Meinung vertreten, dass für die Höhe der Umzugskosten gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2007 das BUKG gilt. Nach §8 (2) Bundesumzugskostengesetz ist die Miete der neuen Wohnung angabegemäß nur ansetzbar wenn diese noch nicht nutzbar ist.
Gibt es hierzu andere Meinungen?

Geändert von maalhe (10.03.2009 um 16:43 Uhr).
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