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18 EStG und Betriebsausgabenpauschalierung

Dies ist eine Diskussion zu 18 EStG und Betriebsausgabenpauschalierung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 31.01.2012, 22:20
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18 EStG und Betriebsausgabenpauschalierung

Ich habe eine Frage zur Handhabung der EStH 2010 18.2 (Betriebsausgabenpauschalierung).

Angenommen, A verdient im Jahr ca. 50.000 (§ 19-Einkünfte). Er verdient aus § 18-Einkünften ca. 12.000. Diese setzen sich zusammen aus:

Tätigkeit (Übungsleiter) gemäß § 3 Nr. 26 EStG ca. 3000
Vortragstätigkeit ca. 4.000
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (schriftstellerisch) ca. 3000


A möchte die EStH 18.2 anwenden, und zwar wie folgt:

Pauschale für die hauptberufliche schriftstellerische Tätigkeit
Pauschale für die nebenberufliche wissenschaftliche Tätigkeit

Die Frage ist: Welche Kriterien sind dafür maßgeblich, zwischen Haupt- und Nebenberuf zu differenzieren? Die Veröffentlichungen in Fachzeitschriften kosten viel mehr Zeit als der Rest, aber sie sind für das berufliche Fortkommen sehr wichtig.

Ist es in solchen abstrakten Fällen ggf. zweckmäßig, erst einmal die Pauschalen in der Erklärung geltend zu machen, die Reaktion des FA abzuwarten und ggf. im Einspruchsverfahren die BA individuell nachzuweisen? Oder besteht die Gefahr, dass das FA alles über einen Kamm schert und sogar die § 3 Nr. 26-Nebenberuflichkeit zerhacken will?

Wann ist allgemein eine Tätigkeit gemäß § 18 EStG noch "eine Tätigkeit", und wann sind es mehrere Tätigkeiten?

Danke und Gruß
Andydomingo
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