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Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Dies ist eine Diskussion zu Wortbruch nach Absprache unter Anwälten innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 18.08.2007, 13:02
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Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Hallo, mal angenommen A unterliegt in einem Verfahren gegen B. A wird dazu verurteil an B 5000 € zu zahlen.As Anwalt handelt telefonisch einen Vergleich mit Bs Anwalt einen Vergleich über 2/3 des Streitwertes aus, zu zahlen bis zu einem fitiven Termin. Dies teilt As Anwalt seinem Mandanten auch schriftlich mit, vergisst aber, sich den Vergleich von Bs Anwalt schriftlich bestätigen zu lassen.A zahlt die Summe auch brav bis zu diesem Termin. Nach Eingang der Zahlung will Bs Anwalt plötzlich von diesem Vergleich nichts mehr wissen. Er verlangt plötzlich sogar 7000€ und versucht beim Partner von A nochmal 5000€ zu bekommen.

Meine Fragen sind:
Wäre es möglich, das Bs Anwalt mehr fordern kann, als im Urteil verkündet.

Was könnte man unternehmen, um Bs Anwalt die "Hammelbeine" langzuziehen?
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Alt 21.10.2007, 13:19
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AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Beiden Anwälten gehören die Beine langezogen: Dem eigenen, weil er zu doof war, das sich bestätigen zu lassen (der weiss doch, was es bedeutet, wenn man was nicht beweisen kann) und dem gegenerischen, wenn auch dieser rechtlich in einer besseren Position ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 09:26
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AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Hammelbeine langziehen ist ne gute Idee.Beschwerde bei der Anwaltskammer war jedenfalls erfolglos. Den Anwalt von A auf Schadenersatz verklagen? Sicher ein sinnloses Unterfangen.Bs Anwalt anzeigen? Kommt sicher auch nix bei raus.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 11:45
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AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Nein, also das muss ich doch klar und deutlich zurück weisen... Anwälte sind - ähnlkich wie die Ärzte - Götter in schwarz. Und schon allein aus dem Status des "Freiberufler" heraus wird klar, dass die -ähnlich wie Künstler und Journalisten - primär der Gesellschaft dienen, denen geht es nie um das eigene Geld. Sonst wären sie ja Gewerbetreibende und auch gewerbesteuerpflichtig... (komisch halt nur dass neben den genannten Berufsgruppen auch Architekten und Steuerberater dazu gehören. Ein Schelm, wer hier stutzig wird) *g*

Zurück zum Thema:
Primär würde ich mich an den Anwalt halten. Denn diesen könnte ein Pflichtversäumnis treffen. Soll er mal sagen, wie er das lösen will - ob er seine Haftpflicht informiert oder ob man es selber machen soll. Wichtig ist dabei: Wie ist das Verhältnis zum Anwalt und wie gut hat man etwas schriftliches in der Hand. Aber das Risiko bleibt: Ein Haftpflichtprozess ist nicht schön. Da wird sehr viel dreckige Wäsche gewaschen. Und aus "mein guter Anwalt" wird dann der "böse Gegner" und umgekehrt.

Weil es hier irgendwie mittelbar anklingt: War A mit jemanden zusammen zur gesamtschuldnerischen haftung veruretielt? Wer hat -wenn das so war - den vertreten?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 12:34
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AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Selbstironie? Ich glaube daran! *g*

(Und wie heisst es bei Wikipedia zum Charakter der "Freien Berufe": Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.)
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  #6 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 16:08
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Cool AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Zerstör mir doch nicht alle Illusionen!
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  #7 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 08:37
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AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

Schön das ihr euch nun ausgiebig über den Charakter der Rechtsanwälte ausgelassen und euch in Selbstironie geübt habt, aber das war eigentlich nicht meine Frage. :-(
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Alt 03.11.2007, 11:11
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Angry AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten

@hannilein1958

Hach, ich zitiere mich so gern selbst:
Zitat:
Zitat von RA.Peters
Zurück zum Thema:
...
Und da habe ich doch schon aufgezeigt, was ich empfeheln würde. War das nicht ausreichend?
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Alt 03.11.2007, 12:23
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Ups - hatte ich übersehen

Der Anwalt hat seiner Mandantin zweimal schriftlich bestätigt, das er diesen Vergleich ausgehandelt hat. Er tat allerdings erstaunt, als seine Mandantin ankündigte, ihn evtl. in Regress nehemen zu wollen, und weist jedes Verschulden weit von sich.
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