Dies ist eine Diskussion zu Wortbruch nach Absprache unter Anwälten innerhalb des Forums Standesrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Meine Fragen sind: Wäre es möglich, das Bs Anwalt mehr fordern kann, als im Urteil verkündet. Was könnte man unternehmen, um Bs Anwalt die "Hammelbeine" langzuziehen? |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Beiden Anwälten gehören die Beine langezogen: Dem eigenen, weil er zu doof war, das sich bestätigen zu lassen (der weiss doch, was es bedeutet, wenn man was nicht beweisen kann) und dem gegenerischen, wenn auch dieser rechtlich in einer besseren Position ist.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Hammelbeine langziehen ist ne gute Idee.Beschwerde bei der Anwaltskammer war jedenfalls erfolglos. Den Anwalt von A auf Schadenersatz verklagen? Sicher ein sinnloses Unterfangen.Bs Anwalt anzeigen? Kommt sicher auch nix bei raus.
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Nein, also das muss ich doch klar und deutlich zurück weisen... Anwälte sind - ähnlkich wie die Ärzte - Götter in schwarz. Und schon allein aus dem Status des "Freiberufler" heraus wird klar, dass die -ähnlich wie Künstler und Journalisten - primär der Gesellschaft dienen, denen geht es nie um das eigene Geld. Sonst wären sie ja Gewerbetreibende und auch gewerbesteuerpflichtig... (komisch halt nur dass neben den genannten Berufsgruppen auch Architekten und Steuerberater dazu gehören. Ein Schelm, wer hier stutzig wird) *g* Zurück zum Thema: Primär würde ich mich an den Anwalt halten. Denn diesen könnte ein Pflichtversäumnis treffen. Soll er mal sagen, wie er das lösen will - ob er seine Haftpflicht informiert oder ob man es selber machen soll. Wichtig ist dabei: Wie ist das Verhältnis zum Anwalt und wie gut hat man etwas schriftliches in der Hand. Aber das Risiko bleibt: Ein Haftpflichtprozess ist nicht schön. Da wird sehr viel dreckige Wäsche gewaschen. Und aus "mein guter Anwalt" wird dann der "böse Gegner" und umgekehrt. Weil es hier irgendwie mittelbar anklingt: War A mit jemanden zusammen zur gesamtschuldnerischen haftung veruretielt? Wer hat -wenn das so war - den vertreten?
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Selbstironie? Ich glaube daran! *g* (Und wie heisst es bei Wikipedia zum Charakter der "Freien Berufe": Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.)
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| Zerstör mir doch nicht alle Illusionen!
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten Schön das ihr euch nun ausgiebig über den Charakter der Rechtsanwälte ausgelassen und euch in Selbstironie geübt habt, aber das war eigentlich nicht meine Frage. :-(
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
| |||
| @hannilein1958 Hach, ich zitiere mich so gern selbst: Zitat:
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Wortbruch nach Absprache unter Anwälten [QUOTE=RA.Peters] Zurück zum Thema: Primär würde ich mich an den Anwalt halten. Denn diesen könnte ein Pflichtversäumnis treffen. Soll er mal sagen, wie er das lösen will - ob er seine Haftpflicht informiert oder ob man es selber machen soll. Wichtig ist dabei: Wie ist das Verhältnis zum Anwalt und wie gut hat man etwas schriftliches in der Hand. QUOTE] Ups - hatte ich übersehen Der Anwalt hat seiner Mandantin zweimal schriftlich bestätigt, das er diesen Vergleich ausgehandelt hat. Er tat allerdings erstaunt, als seine Mandantin ankündigte, ihn evtl. in Regress nehemen zu wollen, und weist jedes Verschulden weit von sich.
__________________ Auch Kontis sind nur Menschen :-) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel? | Mietrecht | 25.08.2009 20:08 |
| Absprache unter Geschwistern | Bürgerliches Recht allgemein | 11.10.2007 22:02 |
| Angebliche mündliche Absprache nach Auktion | Internetrecht | 15.08.2007 15:31 |
| Fristsetzung bei Internetauktion (Küche) mit "Abholung nach Absprache" | Kaufrecht / Leasingrecht | 08.06.2007 17:06 |
| CDU-Vorschlag wäre unverantwortlicher Wortbruch | Nachrichten: Wissenschaft | 05.08.2005 14:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios