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Wirkung Mandatsniederlegung

Dies ist eine Diskussion zu Wirkung Mandatsniederlegung innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 14.10.2010, 13:35
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Wirkung Mandatsniederlegung

Wenn ein Anwalt sein Mandat niederlegt, welche Rechte hat er (wenn überhaupt) dann noch, im Auftrag des Mandanten zu handeln?
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Alt 14.10.2010, 14:39
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AW: Wirkung Mandatsniederlegung

in dem konkreten Mandat: KEINE, mit ausnahme Unaufschiebbarer im mutmaßlichen oder ausdrücklichen Einverständnis des Mandanten (etwa Wahrung von rechtsmittelfristen) oder wenn die M.-Niederlegung zur Unzeit erfolgte.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 14:46
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AW: Wirkung Mandatsniederlegung

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
in dem konkreten Mandat: KEINE,
Was heißt das? In dem konkreten Mandat nicht, aber in allgemeinen anderen Sachen, für die nicht mandatiert ist, schon?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 21:54
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AW: Wirkung Mandatsniederlegung

Es können ja auch weitere Mandate bei dem Rechtsanwalt bestehen.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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