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Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden? innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 13:22
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Question Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden?

Guten Tag,

ich möchte mal folgendes annehmen......
Jemand ist gezwungen einen Anwalt bzgl. einer Scheidung zu nehmen, dieser jemand stellt sich vor dass der Anwalt auch seine Interessen vertritt.
Nun erlebt er aber, dass der Anwalt den Bitten des Mandanten nicht folgt etwas bei Gericht vorzutragen, da dies aus anwaltlicher Sicht nicht Erfolg versprechend ist. Da es aber um einen nachehelichen Unterhalt geht, kann dieser Mandant die "Sturheit "(sorry) seines Anwaltes nicht nachvollziehen.

Dieser Mandant ist "uneinsichtig" und fragt sich:
wer hat recht??? wer darf dies entscheiden?

Müssen Anwälte den Wünschen der Mandanten folgen oder eher nicht ?

Müssten Anwälte versuchen die Interessen des Mandanten durchzusetzten, sprich sich
"vor den Mandanten stellen"????

..............und mal angenommen:
dieser jemand könnte auch schon erlebt haben dass ein Anwalt bei Gericht einen Anspruch ablehnte (ohne Einverständnis seines Mandanten) , der Richter diesen Anspruch jedoch als relevant ansah und die Ablehnung nicht akzeptierte.

Wie könnte wohl die Geschichte zuende gestrickt werden, wenn der Mandant nicht in der Lage wäre zu wechseln???

Bedanke mich für Ideen herzlich im Voraus..........
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Alt 14.08.2007, 13:59
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden?

Wieso ist der Mandant nicht in der Lage zu wechseln? Ein Mandatsverhältnis kann jederzeit gekündigt werden.

Wenn dem MAndanten durch das Handeln des Anwalts ein Schaden entsteht kann er diesen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 16:32
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Unhappy AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werde

Soledad...dies ist nicht so einfach,
denn nehme mal an:
dass dies schon der 4. Anwalt sein könnte, der tätig geworden wäre, ..
nehme weiter an dass der 1. Anwalt Beratungshilfe bekam und einen Angehörigen mit vertreten sollte.
Wir stellen uns vor dass dieser Anwalt sich falsch bestellte für den Angewhörigen des Mandanten und dies auch gegenüber dem gegnerischen Anwalt nie aufklärte, sondern einfach nach Aufforderung der Gegenseite sein Mandat niederlegte und zudem auch noch die Einkünfte seines Mandanten falsch angab ( und man stelle sich weiter vor...der Mandat glaubte erst dabei an eine spezielle Taktik, dieses Anwaltes...*bitte nicht lachen...ist ja alles nur fiktiv :-(( oh welch naiver Mandant...)
Da das Mandat niedergelegt wurde und und es endlich um Trennungsunterhaltsansprüche gehen sollte, würde nun der 2. Anwalt ins Spiel kommen.
Man nehme an dass dieser Anwalt über das Geschehen informiert wurde und dieser sich dann nicht einschüchtern lassen wollte (und somit wieder Angh. und Mandant gemeinsam vertreten würde).
Nehmen wir weiter an an dass dieser Anwalt ebenfalls zur Mandatsniederlegung aufgefordert wurde, dem Mandanten aber versicherte dies nicht zu tun und er auch sehr sehr hervorragend tätig wurde, selbst mit Androhung der RAkammer.
Doch nun nehmen wir zu der Fiktion eine Portion Tragik und stelle sich vor, dass dieser gute Anwalt in Urlaub fahren würde und jemand übereifriges auf eine erneute Aufforderung der Mandatsniederlegung, auf Grund von Interessenkollision, dem schleunigst entsprechen würde....
In diesem Fall hätten wir dann Anwalt 2 hinter uns...er hätte aber zuvor erreicht das ein Prozeßkostenvorschuß zu zahlen sei und eine JAurkunde beigebracht würde...........
Nr. 2 wäre sehr fair , angenommen er würde auf Grund dieses unglücklichen Umstandes keinerlei Honorar in Anspruch nehmen.
Nun nehmen wir Nr 3 dazu.............dieser Anwalt würde die zwischenzeitlich beantragte Teilungsversteigerung erfolgreich abwehren, da noch keine Scheidung erfolgte und das Hexenhäuschen das alleinige Vermögen darstellte.
Dieser Anwalt würde die Fristsetzung der Nr. 2 überhaupt nicht weiterverfolgen, bezgl. des Trennungsunterhaltes und sagen wir einfach mal Monate später erst einmal anfangen und Belege (die vorhanden sind im Märchenbuch Akte) erneut anfordern.
Es kam ein Winter, aber es kam immer weniger Geld und wenn Mandat Monat um Monat auch im Büro anrufen würde...wäre alles ohne Reaktion geblieben.
Mandant schriebe sogar einen Brief und beklagt seine Situation....man nehme an dass keine Reaktion erfolgte auch auf die Fragen nicht.
In dem Fall würde der Mandant sich sicherlich fragen ob er denn noch beim RA bleiben solle.....da dieses Märchen ohne Ergebnis nun schon erneut 7 Monate andauerte und der monatliche Betrag der seinem Konto gutgeschrieben wurde immer weiter verringert wurde, ohne das jemand außer ihm selbst unzufrieden war.

Wir gehen davon aus dass er einen 4. Anwalt fragen würde, ob und zu welchen Konditionen er tätig sein könne für ihn. Nehmen wir an, der Anwalt würde es sich überlegen wollen und erst prüfen was er sich denn da aufhalse...und dann zusagen.
Und nehmen wir mal an dass auch hier erst wieder nach Monaten an den Trennungsunterhalt herangegangen würde und sich somit das leidige Spiel wiederholen würde...und nehmen wir weiter an dass dieser Anwalt jetzt in Raten bezahlt werden müsste und auch die Anfangsrechnung nicht mehr stimmig wäre, die er in Bezug auf den vorherigen Anwalt ausrechnete und daher der vorherige fast den gesamten Prozeßkostenvorschuß behalten durfe..und nehmen wir an der Mandant daher auf jeden Cent angewiesen sei und diesew auch nichts mehr versteht und schon gar kein Vertrauen mehr aufbringen kann....dass dieser Mensch faktisch am Ende sei.....auch finanziell...

Es gäbe noch viele weitere Annahmen...doch ich denke es reicht ....oder ist es gar schon zuviel an Annahmen.............?

Gruß.............Copa :
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...da ist tatsächlich jemand der immer noch an Gerechtigkeit glaubt......
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  #4 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 16:48
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden?

Check ich nicht, den fall. Wer hat denn die anwälte zur mandatsniederlegung aufgefordert? Und wer soll von wem eigentlich Unterhalt bekommen?
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 16:58
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werde

Tja nun aber auch Anwalt Nr. 4 wird Geld sehen wollen und warum sollte man diesen bezahlen wenn er doch nichts tut? Oder alles Falsch macht?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 21:37
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Smile AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werde

Nehmen wir mal an :
die Gegenseite zwingt die Anwälte zur Mandatsniederlegung, weil die Anwälte volljährigen Angehörigen und Mandant vetraten, bestimmt wurde Ihnen eine Interessenkollision vorgeworfen...daher die Niederlegung.

Dem beschriebenen Mandanten würde sicherlich Trennungsunterhalt zustehen, den auch Anwalt 2 mit Fristsetzung, vor nehmen wir mal an 18 Monaten ,schon versuchte durchzusetzen.
Mandant hat zwischenzeitlich sicherlich viele Schulden und ich denke auch Anwalt 4 aus eigener Tasche
teilweise bezahlt, denn da Nr 3 plötzlich mehr kriegen sollte, ist jetzt bestimmt noch ein hoher Fehlbetrag offen.
Ich stelle mir vor dass der Mandant gar keinen Anwalt mehr wollte...außer wieder Nr.2, da dieser von seinen Fähigkeiten bestimmt einen guten Eindruck gewann und Nr.2 querdenken konnte.


Wäre der Mandant mal als Anwalt in solch einer Situation würde er sicherlich die Interessen seines Mandanten vertreten und auch versuchen durchzusetzen......da er annehmen würde das Gesetze nur Leitlinien sind und es folglich auch auf Interpretationen von ihm ankommen würde.

Läge er mit seinem Denken denn da richtig??
Angehöriger gab bestimmt seine berechtigten Ansprüche zu verfolgen auf, sodass Mandant sich diesbezüglich sicherlich auch weiter verschuldete.


Gruß...Copa
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  #7 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 23:28
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werden?

Naja, Gesetze sind meist recht konkret, im Unterhaltsrecht wohl wirklich mehr Leitlinien: Allerdings so krass von den zuständigen gerichten durchexerziert, dass eigentlich jeder Familienrechtanwalt diesbezüglich erschöpfend beraten kann. Tut ers nicht, schadensersatz nach Unterliegen.
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Alt 15.08.2007, 06:35
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werde

Zitat:
Zitat von Goldbart
Weil das völlig normal ist (beides) ?

Das ist doch blödsinn!!!
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  #9 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 10:25
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AW: Welche Interessen/Ansprüche müüsen von einem Anwalt bei Gericht vorgetragen werde

Um es genau zu verstehen:
Mandant A hat einen Anwalt und möchte bei Gericht etwas vortragen lassen, im Gerichtsverfahren.
Anwalt will aber nicht weil er meinen würde es hätte geringe Erfolgsaussichten und verweigerte dies folglich.
Was würdet ihr Mandant A raten?
Außer er solle einen Anwaltswechsel vorziehen oder später klagen......


Gruß copa
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