Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe von Auszügen aus Zivilverfahren an Dritte innerhalb des Forums Standesrecht
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| Dabei handelt es sich um handschriftliche Notizen, komplette Urteile und Beschlüsse des Gerichts, sowie Auszüge aus dem gegnerischen Schriftwechsel. Namen und Anschriften von Beteiligten wurden nicht geschwärzt. Diese Information wurde vom Mandanten des früheren Anwalts an mich gegeben. Weiterhin wurden die Prozessunterlagen an einen Untersuchungsausschuss eines Landtages ohne Zustimmung übergeben. Der frühere Anwalt behauptet, dass einige Richter und Staatsanwälte in korruptive Netzwerke eingebunden sind. Liegt in diesem Fall ein Verstoß gegen das Standesrecht oder sogar eine Straftat vor. Welche Schritte sollten in einem solchen Fall unternommen werden, da hier Schäden durch diese Informationen entstehen können. Ich danke Ihnen für möglichst viele Meinungsäußerungen. Ihr fotoberg |
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