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Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen? innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 12:59
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Angry Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Angenommen, der Mandant fühlt sich in (bereits abgeschlossenem) Rechtsstreit schlecht vertreten. Der Anwalt hat erst durch eine falsche (zumindest unvollständige) Auskunft den Streitwert hochgetrieben, im Verlauf des Verfahrens zwar keine Versäumnisse oder direkt nachweisbare Fehler gemacht aber einige Fehlinformationen zumindest zugelassen und schließlich einen Vergleich, den die Gegenseite angeboten hatte und den der Mandant annehmen wollte, hintertrieben, indem der Anwalt davon abriet und versicherte, es entstünden durch den Gerichtstermin keine zusätzliche Kosten und schlechter könne es für den Mandanten nicht ausgehen. Wenn es dann doch deutlich schlechter ausging, kann der Mandant etwas gegen diesen Anwalt unternehmen, zumindest was dessen Bezahlung angeht?
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Alt 14.05.2007, 22:31
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Wenn ein Mandat vermeintlich wegen seines Prozessbevollmächtigten den Prozess verloren hat, kann er die Zahlung verweigern, so dass der Anwalt über § 11 RVG einen Vergütungsfestsetzungsantrag gegen die eigene Partei stellen muss. Der Mandant wird zu diesem Antrag angehört und kann jetzt gegenüber dem Gericht so genannte außergebührenrechtliche Einwände erheben. Dazu gehört auch die Schlechterfüllung des Vertrages. Wird dieser Einwand erhoben, ist das Gericht gesetzlich gezwungen (§ 11 V RVG), den Antrag auf Vergütungsfestsetzung zurückzuweisen. Wenn der RA jetzt noch sein Geld haben will, muss er gegen den Mandanten klagen und dort im Zivilprozess wird dann entschieden, ob zu zahlen ist oder nicht.
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Alt 14.05.2007, 23:00
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

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Alt 15.05.2007, 10:58
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Immer an die Rechtsanwaltskammer wenden und solange dem eigenen Anspruch nachdruck geben, bis die den Einzelanwalt angehen, bzw. müssen RAKèn auf über das RVG aufklären und das völlig kostenlos.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 18:00
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Aber wieviele 0.00001 % der schlecht vertretenen 99% Mandanten wissen das?
Das war hier doch gar nicht die Frage...
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Alt 11.06.2007, 11:07
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Blödsinn, Rechtsanwaltskammer!!

13 hat das vollkommen richtig erklärt.

aber folgendes noch bedenken. wird der Antrag des Rechtsanwalts wegen des Mandanteneinwandes zurückgewiesen und kommt es dann zum Przess, muss der Mandant im Zweifel natürlich Fehler nachweisen. Der Rechtsanwalt muss zunächst nur "Formalia" vortragen und ggf. nachweisen, was ihm in der Regel gelingen wird.

Alleine der Umstand, dass der ursprüngliche Prozess anders ausgegangen ist als erwartet, wird sicherlich nicht reichen.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 11:44
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Und deshalb muss der Sachverhalt über die Rechtsnwaltskammer laufen. Gerade dies gehört zu den Hauptaufgaben der RAKen. Aber es ist ja nur Blödsinn.
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Alt 11.06.2007, 11:56
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AW: Was tun nach schlechter Rechtsvertretung - Rechnung zahlen?

Dass das - zumindest in der Praxis - zu den Hauptaufkaben der RAK´s gehört, ist wirklich Blödsinn. War aber ansonsten nicht persönlich gemeint.

Der Sachverhalt gibt einfach nichts her, dass für eine Kammer Handhabe ist, gegen den Anwalt in irgendeiner Form vorzugehen.

Du darfst auch nicht vergessen, dass bei den meisten Rechtsstreitigkeiten eine der (zumeist zwei) Parteien im Ergebnis schlecht abschneidet. Ein hoher Prozentsatz dieser Mandanten fühlt sich deswegen schlecht beraten. Wenn die nun alle DESWEGEN die RAK´s einschalten... Die werden sich freuen!

Nein, 13 hat den richtige Weg aufgezeigt. Dass der für den Mandanten nicht risikolos ist, ist klar. Deswegen macht es ggf. Sinn, wenn er seine Ansprüche bzw. die seines Anwalts von einem anderen Anwalt prüfen lässt.

Aber Kammer? Kann der Mandant auch tun, bringt aber nichts.
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