Dies ist eine Diskussion zu Was darf ein Justitiar (nicht)? innerhalb des Forums Standesrecht
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| Was darf ein Justitiar (nicht)? Was darf ein angestellter Justitiar alles, und was darf er nicht? Vorausgesetzt, er ist voll ausgebilderter Jurist mit beiden Staatsexamen? Darf er z.B. für seine Firma Rechtsgutachten erstellen? Darf er Dritten Briefe schreiben, die die (im Zweifel von ihm erstellte) Rechtsposition des Unternehmens darlegen? Darf er die Firma vor Gericht vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht? Welche Rechtsangelegenheiten sind "fremd" im Sinne des § 1 RBerG? Wo sind die Grenzen des § 6 I RBerG? Und woaraus ergibt sich ggf. die Ermächtigung zu diesem Handeln, ohne daß es ein Verstoß gg. § 1 RBerG darstellt? |
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| AW: Was darf ein Justitiar (nicht)? Zitat:
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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