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Was darf ein Justitiar (nicht)?

Dies ist eine Diskussion zu Was darf ein Justitiar (nicht)? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 15.01.2008, 16:01
Boardneuling
 
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Was darf ein Justitiar (nicht)?

Eine Frage ist mir kürzlich untergekommen, für die ich gerne eine Antwort wüsste:

Was darf ein angestellter Justitiar alles, und was darf er nicht? Vorausgesetzt, er ist voll ausgebilderter Jurist mit beiden Staatsexamen?

Darf er z.B. für seine Firma Rechtsgutachten erstellen? Darf er Dritten Briefe schreiben, die die (im Zweifel von ihm erstellte) Rechtsposition des Unternehmens darlegen? Darf er die Firma vor Gericht vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht?

Welche Rechtsangelegenheiten sind "fremd" im Sinne des § 1 RBerG? Wo sind die Grenzen des § 6 I RBerG?

Und woaraus ergibt sich ggf. die Ermächtigung zu diesem Handeln, ohne daß es ein Verstoß gg. § 1 RBerG darstellt?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2008, 16:33
V.I.P.
 
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AW: Was darf ein Justitiar (nicht)?

Zitat:
Zitat von VolkerG
Darf er Dritten Briefe schreiben, die die (im Zweifel von ihm erstellte) Rechtsposition des Unternehmens darlegen?
Das darf doch jeder Angestellte. Wenn jemand meint, er kenne sich mit dem Recht gut aus, kann der Chef ihn dazu veranlaßen, einen Brief aufzusetzen.
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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